Kundenunternehmen brauchen Sicherheit
Was heißt eigentlich Subsidiärhaftung?
Gerade in wirtschaftlich angespannten Situationen kann es passieren, dass Personaldienstleistungsunternehmen Insolvenz anmelden müssen. Grund beispielsweise: Sie beziehen einzelvertraglich Tarifverträge ein, bei denen gerichtlich festgestellt wird, dass diese nach dem Tarifvertragsgesetz unwirksam sind und deshalb rückwirkend hohe gesetzliche AÜG -"Equal-pay/ -treatment-Nachzahlungen" drohen, die aber von dem Betrieb nicht aufgebracht werden können. Und in diesen Fällen greift dann die Subsidiärhaftung - die Ansprüche des Zeitarbeitnehmers richten sich nun gegen das Kundenunternehmen.
Haftung
Subsidiärhaftung bedeutet also, dass das Kundenunternehmen (Entleiher) für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und Lohnsteuer (§ 42 d Einkommenssteuergesetz - nur bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung, ohne Erlaubnis) haften kann. Grundsätzlich ist das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber verpflichtet, die genannten Beträge für seine Zeitarbeitnehmer zu entrichten. Erfolgt dies jedoch nicht (z. B. wegen Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens) oder nicht ordnungsgemäß, haftet das Kundenunternehmen für den kompletten Zeitraum der Überlassung der Zeitarbeitnehmer. Und: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Sicherheit für Zeitarbeitnehmer
Sinn und Zweck der Subsidiärhaftung ist der Schutz der Zeitarbeitnehmer. Das bedeutet, dass das Kundenunternehmen auch dann haften muss, wenn es kein Verschulden trifft. Deshalb kann die Subsidiärhaftung auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Mehr Sicherheit für Kundenunternehmen bietet beispielsweise die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen, die einen zwischen DGB-Gewerkschaften und einem der großen Arbeitgeberverbände (iGZ) geschlossenen Tarifvertrag anwenden. So spricht die Mitgliedschaft eines Zeitarbeitsunternehmens im IGZ für Seriösität - wie auch zum Beispiel der Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ergänzend für eine hohe Zuverlässigkeit des Zeitarbeitsunternehmens steht. Die Erlaubnis bedeutet, dass das Zeitarbeitsunternehmen mindestens drei Jahre lang auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist.
Absicherung für den Kunden
Wer seinen Kundenunternehmen noch darüber hinaus absolute Sicherheit, die richtige Wahl getroffen zu haben, gewährleisten möchte, kann ihnen zudem die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes vorlegen. Diese Bescheinigungen bestätigen die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Ihnen ist zu entnehmen, ob für die bei der Krankenkasse gemeldeten Zeitarbeitnehmer gemäß den Beitragsnachweisen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. (wli)