Kundenbetriebe über AÜG-Reform informiert
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Zeitarbeit haben sich durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geändert. Was Kundenunternehmen nun beachten müssen, erläuterten Vertreter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bei der Industrie- und Handelskammer Limburg. Unter den Zuhörern war auch MdB Klaus Peter Willsch (CDU), Mitglied im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der sich im Anschluss mit den Referenten zur AÜG-Reform austauschte.
iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen erläuterte zunächst die relevantesten rechtlichen Änderungen. Um eine missbräuchliche Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern, habe der Gesetzgeber unter anderem strengere Offenlegungs-, Konkretisierungs- und Informationspflichten verabschiedet. „Das bedeutet zum einen, dass der Einsatz von Zeitarbeitnehmern ausdrücklich in einem Vertrag als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet werden muss“, erläuterte Dreßen. Zum anderen müsse der eingesetzte Zeitarbeitnehmer namentlich benannt werden.
Praxisbeispiele und Austausch
Robert Schäfer, iGZ-Landesbeauftragter Hessen und Geschäftsführer der Schäfer Personaldienstleistungen GmbH Limburg, gab anschließend einen Einblick in die betriebliche Praxis. Mithilfe von Beispielen aus seiner unternehmerischen Erfahrung machte er die Auswirkungen der AÜG-Reform auf die Zeitarbeitsbranche deutlich. Nicht nur die anwesenden Unternehmer, sondern auch MdB Klaus Peter Willsch nutzen schließlich die Gelegenheit, mit den beiden Experten ins Gespräch zu kommen und Detailfragen der AÜG-Reform zu besprechen. (ML)