Kritik am Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe
"Beim Thema Zeitarbeit springt die Bundesregierung zu kurz. Durch das Verbot von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe bleiben Chancen zur Stärkung des Bausektors ungenutzt. Die Zeitarbeitsunternehmen haben ihre Leistungsfähigkeit bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise unter Beweis gestellt. Ohne Zeitarbeit wäre es im produzierenden Gewerbe nicht gelungen, dem unerwartet hohen Auftragseingang Herr zu werden. Darum muss das Verbot von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe gestrichen werden. Es steht auch im Widerspruch zur EU-Zeitarbeitsrichtlinie", fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.
Verbot nicht zu rechtfertigen
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz stützt die Kritik des BDWi: "In Zeiten einer modernen serviceorientierten Wirtschaft und sich öffnender europäischer Grenzen lässt sich ein Verbot für das Bauhauptgewerbe nicht mehr rechtfertigen." Diese Beschränkung sei nicht nachvollziehbar, denn die Zeitarbeit habe sich gerade in jüngster Vergangenheit mehrfach nicht nur als das ideale Flexibilisierungsinstrument der deutschen Wirtschaft erwiesen, sondern sei gleichzeitig auch einer der wichtigsten Jobmotoren in Zeiten boomender Auftragslagen.
Zeitarbeit statt Leiharbeit
Auch der BDWi-Kritik an den Begrifflichkeiten stimmte Stolz zu - Küsters: "Ein weiteres Ärgernis ist der Begriff "Leiharbeit", der in dem Gesetzesentwurf Verwendung findet. Der Begriff ist nicht zuletzt für die Arbeitnehmer diskriminierend und sollte in Zeitarbeit geändert werden", so Küsters.