Korrekturbedarf bei Referentenentwurf

Volles Haus in Bremen: Rund 50 Vertreter kamen zum Mitgliedertreffen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), um sich über die jüngsten Entwicklungen in Politik, Zeitarbeit und Wirtschaft auf den neuesten Stand zu bringen. Die Informationen dazu lieferte Bettina Schiller, Landesbeauftragte für Bremen und Mitglied im iGZ-Bundesvorstand.

Unter anderem berichtete sie über die Maßnahmen zum Themenfeld der Flüchtlingsbeschäftigung in der Zeitarbeit – der iGZ habe eine Projektgruppe geschaffen, die Strategien entwickele. Dazu gehöre beispielsweise auch ein mehrsprachiger Flyer, der über Chancen und Möglichkeiten in der Branche informiere.

Personalentwicklung

"ProPeZ – Prozess der Personalentwicklung in der Zeitarbeit" heißt eine weitere Projektgruppe, die sich unter dem Dach des Arbeitgeberverbandes gegründet hat. Im Fokus stehe hier die Personalentwicklung. Auch den Stand der Dinge in Sachen AÜG-Novellierung auf Basis des Koalitionsvertrages sprach Schiller an. Der nun vorgelegte zweite Referentenentwurf habe zwar Verbesserungen mit sich gebracht, allerdings herrsche noch immer Korrekturbedarf an einigen entscheidenden Punkten.

iGZ-Bundeskongress

Schließlich erinnerte die Landesbeauftragte noch an den iGZ-Bundeskongress, der am 20. April in Bremen stattfindet. Neben sehr guten Referenten haben auch hochkarätige Politiker ihr Kommen zugesagt, lud Bettina Schiller die Anwesenden zur Teilnahme.

AÜG-Entwicklung

Die verschiedenen Aspekte der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nahm anschließend die Verbandsjuristin RAin Christiane Uhlenbrock unter die Lupe. In ihrem Referat stellte sie zunächst die bisherige Entwicklung des AÜG vor – das Gesetz mit den meisten Änderungen seit seiner Einführung vor über 40 Jahren. Anschließend stellte sie die geplanten Leitplanken vor – die Überlassungsdauer solle auf 18 Monate beschränkt werden, und nach neun Monaten solle Equal Pay gezahlt werden.

Korrekturbedarf

Nach wie vor Korrekturbedarf herrsche bei den Punkten gesetzliche Definition von Equal Pay, Verkürzung der Anrechnungs-Unterbrechungszeiten, Tariföffnungsklausel bei Höchstüberlassungsdauer für die Zeitarbeitsbranche und der Übergangsregelung auch beim Gleichstellungsgrundsatz. (WLI)