Kontakte reduzieren - Schriftformgebot ersetzen
Das Schriftformgebot ein Dinosaurier aus den analogen Kindertagen der Zeitarbeit in Deutschland. Damit sollten Einsatzunternehmen in Schriftform davor geschützt werden, Verträge mit Unternehmen ohne Erlaubnis abzuschließen und um Vereinbarungen nachvollziehbar sowie transparent festzuhalten. Angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktvermeidungsvorgaben wandten sich nun der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz in einem offenen Brief an den Staatssekretär Björn Böhning (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Darin appellieren sie, das 1971 eingeführte Schriftformgebot in Paragraph 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch ein Textformgebot zu ersetzen. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), so die Autoren, habe diese Maßnahme bereits veranlasst – diesem Beispiel sollte Deutschland folgen.
Aufwand reduzieren
In dem Brief heißt es unter anderem: “Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) unterstützt als Deutschlands mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche zum einen grundsätzlich Modernisierungsschritte in der Arbeitswelt, die Aufwand reduzieren ohne dabei Substanz zu verlieren. Zum anderen unterstützen wir selbstverständlich die Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In diesem Zusammenhang weisen wir erneut auf ein bürokratisches Relikt aus analogen Zeiten hin und fordern dessen Abschaffung.”
Flexibilität ein Grundzug
Flexibilität sei ein Grundzug der täglichen Arbeit der Zeitarbeitsbranche: „Es ist nicht selten, dass ein Personalbedarf am Donnerstagnachmittag für die Frühschicht am Freitag angemeldet wird. Bei einem postalischen Austausch der Vertragsurkunden ist es technisch unmöglich, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag von beiden Seiten vor Beginn des Einsatzes zu unterschreiben“, erläutert Stolz anhand eines Beispiels die Hintergründe der Forderung.
Kontakte reduzieren
Nun komme die Coronakrise noch erschwerend hinzu: “Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben. Somit gibt es im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsrecht die Möglichkeit, physische Kontakte in der Corona-Pandemie zu reduzieren ohne Kontrollmöglichkeiten zu verlieren. Selbstverständlich ist die Nutzung zeitgemäßer, digitaler Instrumente auch insgesamt angezeigt für eine moderne, wettbewerbsfähige Volkswirtschaft. Jedenfalls in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Kontaktbeschränkungen ein wesentliches Ziel sind, muss das Schriftformgebot durch ein Textformgebot ersetzt werden”, nennen Baumann und Stolz die Vorteile einer Änderung. (WLI)