Konsequenzen durch die Einführung von „Equal Pay“ in der Zeitarbeit

In einer Pressemitteilung der Beratungsagentur Oelmann Consulting heißt es weiter: Dabei wird immer deutlicher, dass sich die politischen Parteien über alle Fraktionsgrenzen hinweg auf folgende Punkte einigen werden:

- Einführung eines Mindestlohnes in der Zeitarbeit zum 01.05.2011 von wahrscheinlich € 8,-

- Verpflichtung zur gleichen Entlohnung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitnehmern, das so genannte „Equal Pay“ bzw. „Equal Treatment“, nach Ablauf einer Einarbeitungszeit von 4 Wochen bis max. 6 Monaten.

Ist die Einführung eines Mindestlohnes in der Zeitarbeit noch absolut notwendig und begrüßenswert, auch im Hinblick auf die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 01.05.2011, so ist die Einführung von „Equal Pay“ in ihren Auswirkungen nur sehr schwer absehbar.

Kurzumfrage

In einer Kurzumfrage der Beratungsagentur Oelmann Consulting bei Unternehmen, die regelmäßig Zeitarbeit einsetzen, äußerten sich die Verantwortlichen mehrheitlich wie folgt:

- Weniger Zeitarbeit auf Grund höherer Kosten

- Kein Ausbau durch höherer Akzeptanz oder Betriebsvereinbarungen

- Zunahme von Werkverträgen

- Stärkere Nutzung von befristeten Verträgen

- Reduzierung der Anzahl von Zeitarbeitseinsätzen um 20%

- Reduzierung der Dauer von Zeitarbeitseinsätzen um bis zu 50% Prozent.

Befristung

Nach dieser – nicht repräsentativen – Umfrage führt „Equal Pay“ also nicht dazu, dass Unternehmen jetzt selbst einstellen, sondern max. verstärkt befristete Verträge einsetzen. Noch gravierende erscheint die Konzentration auf Werkverträge, weil dort weder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz greift noch entsprechende Tarifverträge. Dadurch wird wieder Tür und Tor geöffnet für Dumpinglöhne und unseriöse Dienstleister.

Austausch

Auch die Reduzierung der Dauer von Zeitarbeitseinsätzen bedeutet nichts anderes, als dass Unternehmen ihre Zeitarbeitnehmer austauschen bevor „Equal Pay“ greift.

Die Einführung von „Equal Pay“ führt also zu weitreichenden Konsequenzen, zumal wenn die Einarbeitungszeit so kurz wie oben genannt wird. Eine Frist von z.B. 12 Monaten würde dagegen die Flexibilität der Unternehmen eher sichern und gleichzeitig verhindern, dass Zeitarbeitnehmer langfristig schlechter bezahlt werden als Stammbelegschaften oder diese ersetzen. (Open PR, 27.01.´11)