Koalitionsverhandlungen zur Arbeitsmarktpolitik

Uneins sind sich CDU, CSU und FDP unter anderem beim Kündigungsschutz, bei der Reform der Jobcenter, bei der Flexibilisierung des Renteneintritts sowie bei den steuer- und sozialabgabenbegünstigten Mini-Jobs bis 400 Euro.

Offengelassen wird im Koalitionsvertrag nach Angaben von Teilnehmern voraussichtlich die Forderung des Arbeitnehmerflügels der Union, branchenspezifische Mindestlöhne auch in der Zeitarbeit zu ermöglichen. Damit sei eine Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz im Grundsatz möglich, sofern sich die Koalitionspartner im Laufe der Wahlperiode doch noch darauf verständigen sollten. Die FDP lehnt dies aber ab.

Niebel kündigte an, dass er am Donnerstag über einige Themen noch einmal mit seinem CDU-Kollegen Ronald Pofalla sprechen will. Gemeinsam leiten sie die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales. Einig sind sich Union und FDP nach Angaben eines Teilnehmers, dass die Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Zahl nach halbiert werden sollen. Auch wolle man ein neues Gesetz zum "Verbot von sittenwidrigen Löhnen" schaffen.

Die große Verhandlungsrunde der Koalitionsspitzen hatte am Mittwoch mit der Anhebung des Schonvermögens und der Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger eine erste Einigung verkündet. Darauf hatte sich die Arbeitsgruppe bereits in ihrer ersten Sitzung in der vorigen Woche grundsätzlich verständigt.