Koalitionsvereinbarung zur Arbeitsmarktpolitik

Insgesamt lassen sich die arbeitsmarktpolitischen Vereinbarungen wie folgt zusammen fassen: CDU, CSU und FDP bekennen sich ausdrücklich zur Tarifautonomie, die "ein hohes Gut" sei und unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft gehöre. Daher wollen die Koalitionäre "den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind".

Einvernehmliche Regelung

Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege sollen einvernehmlich im Kabinett geregelt werden, wobei Voraussetzung hierfür anders als bislang eine Mehrheit im Tarifausschuss sei. Die neue Regierungskoalition will im Herbst 2011 über eine mögliche Aufhebung der gegenwärtigen Mindestlohnregelungen entscheiden. "Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert", kündigen Union und FDP an. Geprüft werden solle, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstünden, und ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisteten.

Grundlage

"Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten", kündigen die Koalitionäre an. "Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab", betonen sie. Zudem soll die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestaltet werden, "dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsvertrag bestanden hat".

Kontroverse Diskussion

Wie im Vorfeld der Verhandlungen zu erfahren war, wurden in der AG „Arbeit und Soziales“ die unterschiedlichen Parteivorstellungen sehr kontrovers diskutiert. Dabei konnte sich insbesondere die FDP mit ihrer Forderung nach neuen Kündigungsschutzregeln nicht durchsetzen. Auch die von der FDP geforderte Formulierung im Rahmen des Mindestlohnthemas: „Konkurrierende Tarifverträge sollen nicht verdrängt werden“, findet sich im Koalitionswerk jetzt nicht wieder, ebenso wenig die ursprüngliche Forderung der Liberalen, die Nachwirkzeit von Tarifverträgen zeitlich stark zu begrenzen.

Verbesserungswünsche

Den AG-Verhandlungsführern von CDU/CSU und FDP hatte der iGZ zu Beginn der Diskussionen ein dreiseitiges Papier an die Hand gegeben, in dem die Wünsche des Verbandes nach konkreten Verbesserungen für die Zeitarbeitsbranche aufgelistet waren. Nach Abschluss der Koalitionsberatungen ist nunmehr festzustellen, dass konkrete Neuregelungen weder definitiv ausgeschlossen (etwa die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz) noch positiv etwaige AÜG-Änderungen aufgenommen worden sind (etwa die Aufhebung des sektoralen Betätigungsverbotes im Bauhauptgewerbe).

Überzeugungsarbeit

Insoweit bleibt es Branchen-Aufgabe, hier im Laufe der Legislaturperiode weitere Überzeugungsarbeit zu leisten, damit die vom iGZ angeregten Verbesserungen auch vom Gesetzgeber aufgegriffen werden.