Klares Votum für Bestandsschutz
Im Gespräch mit Robert Schäfer, iGZ-Landesbeauftragter für Hessen, betonte Willsch, die im Koalitionsvertrag formulierten Einschränkungen sollen seiner Meinung nach nur für Arbeitsverträge gelten, die nach Inkrafttreten der Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Realitätsferne
Laut Koalitionsvertrag soll unter anderem die Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern auf 18 Monate begrenzt werden und für Zeitarbeitskräfte solle Equal Pay nach neun Monaten gelten. Schäfer verwies auf die Realitätsferne dieser Pläne. Durch eine Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer seien längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen für Zeitarbeitskräfte nicht mehr möglich. Außerdem laufe die Beschränkung dem ursprünglichen Sinn der Zeitarbeit – wie etwa die Vertretung in Elternzeit oder die Arbeit an längerdauernden Projektaufgaben – vollkommen zuwider.
Nachteil für Zeitarbeitnehmer
Equal Pay nach neun Monaten wirke sich ebenfalls in erster Linie nachteilig für die Zeitarbeitnehmer aus: Auf Basis der Branchenzuschlagstarifverträge, so Schäfer, erhalte ein Zeitarbeitnehmer bereits nach sechs Wochen die erste Gehaltserhöhung. Zeitlich gestaffelt erhöhe sich das Entgelt, bis der Lohn der Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten an das Entgelt der Stammmitarbeiterschaft angeglichen sei. Angesichts der bereits bestehenden Regulierungen, die von den Tarifparteien selbst vereinbart wurden, erörterten Schäfer und Willsch die Möglichkeiten, Verhandlungen den Tarifpartnern zu überlassen.
AÜG-Änderung
Der Bundespolitiker erläuterte, dass mit einer erneuten Änderung des AÜG zu rechnen sei, wenn der Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Zu guter Letzt unterhielten sich beide über die verschiedenen Wege der Personalwerbung und Einsatzmöglichkeiten in Zeitarbeit. Zudem vereinbarte Schäfer mit dem MdB, mit ihm gemeinsam in den nächsten Monaten ein Kundenunternehmen zu besuchen. (WLI)