Klare Regeln in der Zeitarbeit
Mit einem Mindestlohn von 8,19 Euro und Branchenzuschlagstarifen, die den Lohn der Zeitarbeitnehmerschaft zeitlich gestaffelt an das Entgelt des Stammpersonals in den Einsatzfirmen angleiche könne keineswegs von prekärer Beschäftigung die Rede sein. Der Ansatz der IG Metall sei umso erstaunlicher, als dass die Gewerkschaften damit auch gegen die Tarifverträge wetterten, die sie selbst unterschrieben haben.
Integrationseffekt
Man dürfe auch nicht den arbeitsmarktpolitischen Integrationseffekt der Zeitarbeit außer Acht lassen: Zwei von drei Zeitarbeitnehmern waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zuvor beschäftigungslos. Das bestätigt auch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Demnach konnte die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, auch längerfristig ihre Erwerbslosigkeit beenden. Zudem zeige das iGZ-Mittelstandsbarometer: 80 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind unbefristet angestellt und 90 Prozent in Vollzeit tätig.
Vermischung
Stolz wehrt sich gegen die ständige Vermischung von Zeitarbeit und Werkverträgen: „Werkverträge und Zeitarbeit sind zwei Paar Schuhe“, bittet er um eine Versachlichung der Diskussion. „Die Zeitarbeit ist tarifiert und weitgehend gesetzlich reguliert. Hier gibt es klare Regeln, die auch streng überwacht werden.“ Er macht deutlich, dass auch Werkverträge per se nicht schlecht seien: „Werkverträge sind ein wichtiges Instrument in unserem arbeitsteiligen und spezialisierten Wirtschaftsleben. Aber es gibt eben klare Regeln, die einzuhalten sind.“
Selbstverpflichtung
Für die iGZ-Mitgliedsunternehmen gibt es in diesem Zusammenhang noch eine Regel mehr. Sie haben eine verbindliche Selbstverpflichtung beschlossen, nach der Mitarbeiter im Werkvertragseinsatz auch nach den Zeitarbeitsgrundtarifen vergütet werden müssen.
Weiterbildung
Mit Blick auf die Qualifizierung von Zeitarbeitskräften stellt Stolz klar: Die Zeitarbeitsbranche bietet innovative Konzepte im Bereich der Qualifizierung von Mitarbeitern ohne klassische Berufsausbildung. Viele mittelständisch geprägte Zeitarbeitsunternehmen sehen hier ihre Chancen. Im gewerblichen Bereich seien Stapler-Führerscheine und Schweißerpässe die häufigsten Fortbildungsmaßnahmen. Im kaufmännischen Bereich stünden IT-Kurse, oft verbunden mit E-Learning-Modulen, im Vordergrund.
Kompetenzpass
Nicht selten nehmen die Mitarbeiter der Zeitarbeit auch an entsprechenden Weiterbildungsangeboten im Einsatzbetrieb teil. Um diese vielfältigen Qualifikationen für den Mitarbeiter zu dokumentieren, hat der iGZ einen „Kompetenzpass“ entwickelt, in dem Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Mitarbeiter sich im Rahmen seiner Einsätze über Zeitarbeit aneignen konnte, dokumentiert. (WLI)