Keine Zeitarbeits-Privilegien für Öffentlichen Dienst

Der Öffentliche Dienst möchte von bestimmten Auflagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgenommen werden. Dazu haben die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem sie die "Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung" fordern.

 

Im Öffentlichen Dienst komme es durch die Änderungen, die mit dem Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung vom 28. April 2011 ("Schlecker-Klausel") eingeführt wurden, nun regelmäßig zu Konstellationen, bei denen unterstellt werden muss, dass es sich bei Abordnungen und Personalgestellungen eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dagegen richtet sich der Antrag der genannten Bundesländer. Dieses Ansinnen bezeichnet der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, als "dreist". Es sei nicht nachzuvollziehen, dass das Rechtsgeschäft der Arbeitnehmerüberlassung anders bewertet werden soll, nur weil es von Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt wird, so Stolz. Im Kern seien Personalgestellung und Abordnung im Öffentlichen Dienst nichts anderes als konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung.

 

Kein Unterschied

 

Insbesondere die Begründung der SPD-Ministerpräsidenten mute befremdlich an. "Der Hinweis, dass im Falle von Abordnung oder Personalgestellung lediglich der Arbeitsplatz wechsele, das Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibe, beschreibt nun wahrlich keinen Unterschied zur Zeitarbeit", sagt der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Im Gegenteil stelle genau diese Konstruktion ein wesentliches Merkmal der Zeitarbeit dar. Zudem beklagen die Bundesländer in ihrem Antrag den bürokratischen Aufwand der Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und fordern für den Öffentlichen Dienst quasi einen Persilschein, weil "das seitens der Erlaubnisbehörde zu prüfende Kriterium der Zuverlässigkeit des Verleihers bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen" sei.

 

Diskriminierung vermeiden

 

"Diese Argumentation ist völlig abstrus. Angesichts einer Vielzahl von ausufernden Tarifkonflikten und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes lässt sich die arbeitsrechtliche ‚Zuverlässigkeit‘ nicht zwingend als gegeben voraussetzen. Dass sich ausgerechnet der Öffentliche Dienst über zu viel Bürokratie beklagt, ist hier nur eine zusätzliche Groteske", wundert sich Stolz. Des Weiteren wird in dem Antrag bemängelt, dass die " Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (...) zunächst nur befristet gewährt wird [und daher] (...) gebührenpflichtig mehrfach beantragt" werden muss. – Der an dieser Stelle beklagte bürokratische Mehraufwand bestehe allerdings auch für jedes privatwirtschaftliche Unternehmen, so der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Hier dürfe es, um Diskriminierung zu vermeiden, nicht zu Sonderregelungen kommen.

 

Andere Regeln nicht nachvollziehbar

 

"Wenn sich privatwirtschaftliche Unternehmen auf dem Feld der Arbeitnehmerüberlassung, die mit hohem Aufwand niedrigqualifizierte Menschen in Arbeit bringen, den Restriktionen und Einschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beugen müssen, so ist es nicht nachvollziehbar, wieso für den Öffentlichen Dienst, wenn er sich ebenfalls dieses Prinzips der Flexibilisierung der eigenen Arbeitsabläufe bedient, andere Regeln gelten sollen", macht Stolz deutlich.

 

Wert der Zeitarbeit erkennen

 

Und er appelliert an die politischen Koalitionäre in Berlin endlich zu erkennen: Privatwirtschaftliche Zeitarbeitsunternehmen bringen Menschen in Arbeit. Zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmer waren laut Bundesagentur für Arbeit zuvor ohne Beschäftigung. Ein Drittel der Zeitarbeitnehmer sind im Helferbereich tätig - in der Gesamtwirtschaft liegt dieser Wert bei gerade einmal drei Prozent. Zeitarbeit kümmert sich um die Menschen, die auf dem Arbeitsplatz sonst häufig keine Chance haben. Diese für die Gemeinschaft so wichtige Aufgabe gelte es zu unterstützen, statt durch eine Abwertung oder weitere gesetzliche Einschränkungen zu erschweren.