Keine Beschäftigungsverluste durch Mindestlöhne

Die breit angelegte Untersuchung geht auf eine Vereinbarung der christlich-liberalen Koalition zurück. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: „Die bestehenden tariflichen Mindestlohnregelungen in Deutschland sind keine Jobkiller, sondern ein adäquates ordnungspolitisches Steuerungsinstrument.

Beschäftigungsverluste

Das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen, die namhafte Institute in acht Branchen durchgeführt haben. Die Forscher konnten Beschäftigungsverluste durch diese Mindestlohnregelungen nicht feststellen. Betriebe und Verbände wie auch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften registrierten vielmehr überwiegend positive Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb. Wettbewerbsstrategien über Niedriglöhne statt über Kreativität und Qualität wurden erfolgreich zurückgedrängt.

Positive Evaluierungsergebnisse

Die teilweise geäußerten Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung branchenbezogener Mindestlöhne etwa in Bauhaupt- und Baunebengewerbe, in der Pflegebranche, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Abfallwirtschaft haben sich damit als unbegründet erwiesen. Die insgesamt positiven Evaluierungsergebnisse sprechen eindeutig für weitere Branchenmindestlöhne.

Lohnuntergrenze

Sie ermuntern aber auch zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze, die die Beschäftigten in allen Bereichen ohne wirksame Branchenregelungen schützt. Löhne, mit denen Arbeitnehmer ihre Existenz nicht sichern können und die zugleich die Existenz anderer Unternehmen gefährden, haben weder einen arbeitsmarktpolitischen noch einen ökonomischen Nutzen.“ (WLI) (CDU/ CSU, 29.11.´11)