„Kein Raum für Missbrauch zu erkennen“
„Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument – Welche Regelungen sind notwendig?“ Diese Frage stand im Mittelpunkt der PEAG Personaldebatte zum Frühstück in Berlin. Dort diskutierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), mit Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender und Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, begrüßte die knapp 50 Teilnehmer. Trotz der geänderten Rahmenbedingungen zeige sich die Bundesregierung entschlossen, die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Werkvertragsbereich umzusetzen. Dazu habe Bundesarbeitsministerin Nahles in diesem Februar einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen zu gesetzlichem Equal Pay nach neun Monaten sowie zu einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten enthalte.
Hausaufgaben gemacht
„Der Diskussion um den Gesetzesentwurf liegt eine falsche Missbrauchsvorstellung zugrunde“, machte Stolz seinem Ärger in der Diskussion Luft. Längere Überlassungen seien kein Missbrauch, wenn spätestens nach neun bzw. 15 Monaten Equal Pay gezahlt werden müsse. „Bei gleicher Vergütung kann ich keinen Raum für Missbrauch erkennen“, betonte Stolz und erinnerte zudem daran, dass die Zeitarbeitsbranche mit den DGB-Gewerkschaften Branchenzuschlags-Tarifverträge abgeschlossen habe. „Mit dem Abschluss von Tarifverträgen haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und werden diesen Weg weiter fortsetzen.“
DGB fordert mehr Mitbestimmungsrecht
Buntenbach forderte mehr Mitbestimmungsrecht im Bereich Zeitarbeit. Das System sei anfällig für Missbrauch. „Leistungen werden über Zeitarbeiter billiger angeboten als dies über den Tarifvertrag zu machen wäre. Es reicht nicht aus den Betriebsräten lediglich ein Informationsrecht zu geben, sie müssen auch gegenüber Zeitarbeitnehmern echte Mitbestimmungsrechte haben“, forderte die DGB-Vertreterin. (ML)