Kaum Verstöße gegen Mindestlohn
Lediglich die Branche „Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken“ schnitt noch besser ab – hier fand die FKS in zehn Prüfungen überhaupt keine Verstöße. In der Zeitarbeit wurden nach 3.124 Prüfungen insgesamt 63 Verfahren eingeleitet. Das entspricht einem Anteil von zwei Prozent. Auf einem ähnlichen Niveau (2,2 Prozent) befindet sich der Bereich Aus- und Weiterbildungsleistungen.
Bis zu 12 Prozent Verstöße
Mit Abstand am häufigsten missachteten die Branchen Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (11,3 Prozent) sowie Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (10,58 Prozent) den brancheneigenen Mindestlohn. Es folgen die Gebäudereinigung (9,73 Prozent) und die Sicherheitsdienstleistungen (9,51 Prozent). Im Vorjahr 2012 zeigte sich ein ähnliches Bild.
Mehr Kontrollen bei Aus- und Weiterbildung und Zeitarbeit
Allerdings verschob sich die Anzahl der Prüfungen je Branche teilweise enorm. Besonders großes Augenmerk legte die FKS in 2013 auf die Aus- und Weiterbildungsbranche, nachdem dort im August 2012 der Mindestlohn in Kraft trat. Von 2012 auf 2013 stieg die Anzahl der Prüfungen von 58 auf 409 Kontrollen an (+605 Prozent). Ebenso rückte die Zeitarbeitsbranche verstärkt in den Fokus: Waren es in 2012 noch 950 Prüfungen, mussten in 2013 gleich 3.124 Unternehmen einen Blick in die Lohnbücher gewähren (+229 Prozent). Trotzdem blieb der Anteil der Verstöße hier konstant (Vorjahr: 1,05 Prozent). Zum Ausgleich verringerte die FKS ihre Kontrollen in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen (-46 Prozent), Wäschereindienstleistungen (-33 Prozent), Abfallwirtschaft (-23 Prozent) und in der Pflegebranche (-22 Prozent). (ML)
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage steht im Anhang zum Download.