Kanzleramt: Zeitarbeit soll Flüchtlinge beschäftigen
Noch vor der Koalitionsrunde aus CDU/CSU und SPD hatte sich iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz in einem Brief an Kanzleramtsminister Peter Altmaier gewandt und darum gebeten, der Zeitarbeitsbranche zukünftig ebenso wie allen anderen Unternehmen auch zu gestatten, Flüchtlinge beschäftigen zu dürfen.
Gebot der Stunde
Mit Blick auf die besondere Integrationsleistung der Zeitarbeitsbranche in den Arbeitsmarkt sei ein Aufheben des bisherigen Verbots ein Gebot der Stunde. In dem Schreiben Brauns heißt ews weiter: „Wir wollen mit den Ländern vereinbaren, das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete nach Ablauf von drei Monaten aufzuheben. Die erforderlichen rechtlichen Anpassungen werden in Kürze auf den Weg gebracht. Auch die Zeitarbeitsbranche wird damit künftig einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt leisten können.“
Wichtiges Signal
Stolz begrüßt dieses Schreiben als ein „wichtiges Signal und eine weitere Etappe in der Abschaffung von Zeitarbeits-Diskriminierungen im deutschen Recht“. Für die Politik werde es nun immer schwerer nachvollziehbar zu erläutern, wieso die Zeitarbeit zwar einerseits als ein Instrument der Arbeitsmarktintegration geschätzt und benötigt wird, aber gleichzeitig weiter reguliert werden soll.