Jürgen Sobotta als Landesbeauftragter bestätigt
Jürgen Sobotta bleibt iGZ-Landesbeauftragter für Niedersachsen. Die Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestätigten den Landesbeauftragten im Rahmen eines Businessfrühstücks in Hannover in seinem Amt.
Ebenfalls kandidierte Irene Schubert, pro tec service GmbH Lingen. Ihre Wahlniederlage sei für sie kein Verlust, sondern Ansporn, sich nun auf anderen Ebenen des Verbandslebens zu engagieren.
Equal Pay
„Der Gesetzgeber hat uns im Regen stehen lassen“, kritisierte iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen die fehlende gesetzliche Definition von Equal Pay. Aufgeführt werde im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nur die Forderung, dass ein Zeitarbeitnehmer ab dem zehnten Monat das gleiche Entgelt erhalten solle wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb. Wie dieses Entgelt ermittelt werde und was genau darunter zu fassen sei, erschließe sich jedoch nicht.
Überlassungshöchstdauer
„Der Equal-Pay-Begriff ist weit gefasst“, betonte Dreßen. Jede Form der Vergütung, wie zum Beispiel der Stunden- beziehungsweise Monatslohn, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch Sachbezüge zählten dazu. „Aufgrund der Höchstüberlassung von 18 Monaten sind jedoch keine Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zu zahlen“, stellte Dreßen fest.
BGB anwenden
Bei der Berechnung, ab wann ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gesetzliche Equal Pay hat, empfehle der iGZ eine konsequente Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach werde jeder Monat pauschal mit 30 Tagen bewertet, sodass neun Monate 270 Tagen entsprechen. „Bei dieser Zählweise ab dem 1. April 2017 enden 270 Tage mit Ablauf des zweiten Weihnachtsfeiertages“, unterstrich Dreßen. „Seien Sie also gewappnet, aber lassen Sie sich nicht verrückt machen.“ (BR)