Jobsuche per Smartphone
„86 Prozent der Kandidaten suchen auf ihren Smartphones nach Jobs“, betonte Jan-Eric Feldhaus, MONSTER, bei seinem Fachforum „Recruiting/Mitarbeitergewinnung anders aufziehen – Wie Sie Kandidaten online finden, ansprechen und halten“, beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund.
Daher sei es besonders wichtig, dass Unternehmen ihre Jobausschreibungen zuerst auf Smartphones zuschneiden und dann an den Desktop anpassen. Gerade die Zeitersparnis sei bei einer mobilen Bewerbung für viele Bewerber ein Vorteil.
Employer Branding
Ein weiterer wichtiger Punkt: Employer Branding. „Unternehmen müssen auf Bewerber aufrichtig und authentisch wirken“, erklärte Feldhaus. „Potenzielle Bewerber informieren sich online über zukünftige Arbeitgeber.“ Daher sollten Unternehmen in Stellenausschreibungen keine leeren Versprechungen machen. Auch eine klare Textansprache sowie Storytelling und die Bildsprache seien für ein überzeugendes Employer Branding nötig.
Social Media Recruiting
Viele Unternehmen nutzen mittlerweile Recruiting-Videos, um Bewerber schnell und unkompliziert anzusprechen. Die Vorteile des Unternehmens sollten in den Vordergrund gerückt werden. Hier gilt: Bilder sagen mehr als tausend Worte. Diese Videos können Unternehmen besonders gut auf ihren Social-Media-Kanälen einsetzen. Denn 69,7 Prozent der Bewerber nutzen beispielsweise Facebook, um nach Jobs zu suchen. Daher sei eine klare Social-Media-Strategie des Unternehmens unumgänglich.
Active Sourcing
„Ich möchte, dass der richtige Job mich findet“, erläuterte Feldhaus die Wünsche der Kandidaten. Knapp 60 Prozent möchten von Unternehmen angesprochen werden, anstatt sich selber zu bewerben. Viele Arbeitnehmer suchen zwar nicht aktiv nach einem neuen Job, würden aber wechseln, wenn ein passendes Angebot eines Unternehmens kommt.
Weitere Fachforen
Über „Rechtliche Irrtümer und Fehlerquellen in der Personalarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug“ referierte Julian Krinke, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, in weiteren Foren. Ein weiteres rechtliches Thema „Mindestlöhne in der Zeitarbeit – Was ist zu beachten?“ behandelte Sabine Freitag, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht. Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Fachbereich Arbeitsmarktpolitik, erklärte, welche Fördermittel Zeitarbeitsunternehmen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen können. Auch Digitalisierung war ein wichtiger Punkt: Tim Behrendt, Dexa Consult GmbH, sprach über „Heute schon gut aufgestellt? Was Digitalisierungsthemen für die Zeitarbeit in Zukunft bedeuten.“ (SB)