Intensivere Zusammenarbeit gewünscht

Die Zusammenarbeit perfektionieren und intensivieren: Mit dieser Intention trat die Bundesagentur für Arbeit an die iGZ-Landesbeauftragte Ulrike Kücker heran und stieß auf offene Ohren. „Zusammenarbeit Agenturen für Arbeit und Zeitarbeitsunternehmen“ hieß denn auch folgerichtig der Vortrag von Mario Döll, Leiter Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit in Chemnitz, beim Treffen der iGZ-Mitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Rund 30 Teilnehmer begrüßten die iGZ-Landesbeuaftragte für die drei Länder, Ulrike Kücker und Regionalkreisleiter Dirk Hellmann (Sachsen, Sachsen-Anhalt) zur Veranstaltung in Dresden.

Sinkende Quote

Mario Döll konnte mit interessanten Zahlen aufwarten: Die Arbeitslosenquote in Sachsen liege im Jahresdurchschnitt bei 9,4 Prozent und habe damit das niedrigste Niveau seit Beginn der Erfassung im Jahr 1991. Dabei habe sich die Struktur der Arbeitslosen verändert: Während der Anteil an Jugendlichen sink, steige nun der Anteil an Älteren. Der Arbeitnehmerüberlassung attestierte er eine hohe Einstellungsbereitschaft, Personaldienstleister seien als Mittler am Markt effizient.

Feste Ansprechpartner

Um noch effizienter zu arbeiten wünschten sich die iGZ-Mitglieder in diesem Zusammenhang feste Ansprechpartner für ihre Personaldisponenten in den Agenturen. Auch gelte es den gegenseitigen Informationsaustausch auf beiden Seiten noch weiter zu optimieren. Döll richtete mit seinem Beitrag den Blick auch nach vorn: Die Zusammenarbeit solle zudem online über den Jobaccount der BA intensiviert werden – bei großen zeitarbeitsunternehmen sei das System bereits angeschlossen.  

Jobbörse

Aktuell gebe es in der Jobbörse 3.096.255 Bewerberprofile, 615.852 Stellen, 255.569 Ausbildungsstellen – die Börse habe durchschnittlich 991.200 Besucher und 21.065.900 Seitenaufrufe pro Tag.

Koalitionsvertrag

RA Olaf Dreßen, iGZ-Referat Arbeits- und Tarifrecht, beleuchtete anschließend in seinem Vortrag die Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit aus juristische Sicht. Der Gesetzgeber, so Dreßen, solle nichts regeln, was sich als europarechtswidrig erweisen könne, verwies der Jurist auf das Europäische Recht. Er bezweifle die im Koalitionsvertrag geforderte Zulässigkeit einer Beschränkung auf 18 Monate.

Prüfung

Der Europäische Gerichtshof prüfe derzeit, ob ein längerfristiger Einsatz vor dem Hintergrund der Zeitarbeitsrichtlinie überhaupt verboten werden dürfe. Mit einer Realisierung der Koalitionsvereinbarung rechne er für die zweite Jahreshälfte. Die Erfahrung zeige übrigens, dass bei weitem nicht alles umgesetzt werde, was in der Vereinbarung stehe. (WLI)