Integrationsgesetz in Kraft

Die Vorrangprüfung entfällt für die nächsten drei Jahre in Bezirken mit guter regionaler Arbeitsmarktlage. Damit können Flüchtlinge auch in der Zeitarbeit beschäftigt werden, ohne die bisherige 15-Monatsfrist abwarten zu müssen. Am 6. August tritt das neue Integrationsgesetz in Kraft. Das Gesetz mit dem Titel „Fördern und Fordern“ soll insbesondere den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtern.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzichtet in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken auf diese Prüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten. Die Auswahl der Bezirke richtet sich nach der regionalen Arbeitsmarktlage. Ausgenommen sind in Bayern Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau und Traunstein, in Nordrhein-Westfalen Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen bleibt weiterhin bestehen.

Dreimonatsfrist

Aufgrund der Verknüpfung zwischen dem Verzicht auf die Vorrangprüfung und dem zulässigen Tätigwerden als Zeitarbeitnehmer können Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung für die nächsten drei Jahre in den meisten Agenturbezirken bereits nach drei Monaten auch zu einer Tätigkeit als Zeitarbeitnehmer zugelassen werden.

Sprachkurse und Wertevermittlung

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist einer von mehreren Bausteinen bei der Flüchtlingsintegration. Neben dem Aussetzen der Vorrangprüfung sollen 100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen geschaffen werden und Berufsausbildungen von bestimmten Ausländern gefördert werden. Damit einher geht eine Sicherung des Aufenthaltsstatus während der Ausbildung. Das Angebot von Sprach- und Integrationskursen wird ausgebaut. Die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen und Integrationskursen ist in Zukunft verpflichtend. (AA)