Initiative gegen Missbrauch von Zeitarbeit

„Anlass sind die durch den Fall Schlecker bekannt gewordenen Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die es zu schließen gilt“, sagte die Ministerin. Die Firma Schlecker schließt derzeit im Zuge von Umstrukturierungen kleinere Märkte, um so genannte „XL-Filialen“ zu gründen, in denen über die Konstruktion der Leiharbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen und extrem ungünstigen Konditionen beschäftigt werden. „Den Worten von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, hier genauer hinzuschauen, müssen umgehend Taten folgen“, so die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin.

Lücken schließen

Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Lücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Verdrängung und Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von deutlich schlechter bezahlten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unterbunden wird. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit - Gleiches Geld“ ohne Ausnahme gilt.

Befristung aufheben

Außerdem soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.

Sinnvolles Instrument

„Die Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument des Arbeitsmarktes, wenn ihre eigentliche Funktion, vor allem die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen oder Vertretungen, beachtet wird“, so die Ministerin. Mit dem Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt aus dem Jahre 2003 sollte die Leiharbeit noch stärker als Instrument für die Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt genutzt werden. „Leiharbeit wurde durch dieses Gesetz erstmals tariflich geregelt und sollte sich zu einer normalen Tarifbranche entwickeln. Anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt, wurde und wird diese Regelung aber missbraucht, um Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen und über Tarifverträge Niedriglöhne zu ermöglichen“, sagte Malu Dreyer.

Unterstützung

Jeder achte Leiharbeitnehmer ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. „Das darf nicht länger hingenommen werden; es muss umgehend Rechtssicherheit durch eine Gesetzesänderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffen werden“, so die Ministerin.