Informationen zur Datenschutzrichtlinie
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. „Für Unternehmen, die bereits Datenschutzkonzepte umgesetzt und etabliert haben, besteht zwar zunächst kein Grund zu ernster Sorge. Es ist aber an der Zeit, sich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und Verfahrensabläufe bei Bedarf anzupassen“, erläutert iGZ-Jurist Olaf Dreßen.
Damit sich die iGZ-Mitglieder rechtzeitig mit den neuen Regelungen befassen können, hat die iGZ-Rechtsabteilung einige Informationen dazu im internen Bereich zusammengefasst. Nach erfolgreichem Login finden die Mitglieder alle dazu passenden Dateien im Bereich „Sonstiges“.
Artikel und Vortragsfolien
Einen ersten Überblick über die Thematik bekommen Interessierte im Beitrag „Datenschutz ernst nehmen“. Der Aufsatz, der zuerst in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Z direkt! erschien, fasst die wesentlichen Aspekte kurz zusammen. Außerdem steht der Vortrag „Die EU-Datenschutzgrundverordnung“ zur Verfügung, den Dreßen beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund gehalten hat.
vbw-Broschüre
Wer sich ausführlich mit der neuen Richtlinie beschäftigen möchte, kann einen Blick in die Broschüre „Datenschutz im Arbeitsverhältnis“ werfen. Diese hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) den iGZ-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. (ML)