Corona-Pflegebonus auch für Zeitarbeitskräfte
Auch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in der Pflege sowie die DRK-Schwesternschaften bekommen den Corona-Pflegebonus ausgezahlt. Nachdem sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages darauf verständigt hatte, dass der Bonus zudem steuer- und abgabenfrei zur Verfügung gestellt werden soll, verabschiedete der Bundestag das Pflegebonusgesetz. Ursprünglich war zunächst die Zahlung der Prämie nur für die Altenpflege vorgesehen. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt.

„Die Zeitarbeitskräfte in der Pflegebranche haben dieselben Herausforderungen gemeistert und Leistungen gebracht wie die Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Institutionen. Da ist es nur gerecht und billig, ihre aufopferungsvolle Arbeit entsprechend zu würdigen“, kommentierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Entscheidung. Das sei – wie auch die Gewährung von Kurzarbeitergeld – ein weiterer Schritt, die Zeitarbeitsbranche als das anzuerkennen, was sie ist: ein gleichberechtigter Teil des Gesamtgefüges der deutschen Wirtschaft.
Entwurf nun im Bundestag
Von dem Bonus sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen profitieren. Insgesamt stehen für den Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für einen Bonus in der Langzeitpflege. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde jetzt im Ausschuss in geänderter Fassung mit breiter Mehrheit gebilligt. Für die Vorlage stimmten neben den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auch die Fraktionen von Union und AfD. Die Linke enthielt sich. Der Gesetzentwurf wurde nun vom Bundestag mit 577 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet. (WLI/SaS)