IHK: Regulierung bedroht Wettbewerbsfähigkeit

„Die Politik widerspricht sich doch selbst“, ärgert sich Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz, in der Tageszeitung „Freie Presse“. Zeitarbeitseinsätze auf 18 Monate begrenzen, aber die Elternzeit auf 24 Monate ausweiten bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Anlässlich der Pläne der Bundesregierung, eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer sowie Equal Pay nach neun Monaten für die Zeitarbeitsbranche einzuführen, fasst die Tageszeitung die unterschiedlichen Positionen zusammen. Die IHK Chemnitz halte schärfere Regelungen für überflüssig und schädlich. Sie sehe die Gefahr, dass die Bundesregierung den Beschäftigungsmotor Zeitarbeit durch die Reform abwürge. Jedes fünfte Unternehmen rekrutiere laut einer IHK-Umfrage Zeitarbeitskräfte für Projekte, die oft länger als 18 Monate dauerten. Hinzu kämen Elternzeit-, Familienpflegezeit- und Krankheitsvertretungen. Für diese Einsatzarten dürfe die Höchstüberlassungsdauer nicht gelten, fordert die IHK Chemnitz.

Sorge um Branchenzuschläge und Mitglieder

Auch die IG Metall sei nicht glücklich über die Pläne der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften mit den Zeitarbeitgebern Branchenzuschläge ausgehandelt, die eine stufenweise Lohnangleichung zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft regeln. Durch eine gesetzliche Regelung würden die Branchenzuschläge „dann hinfällig“, schreibt die „Freie Presse“. Die IG Metall habe Sorge, Zeitarbeiter als Mitglied zu verlieren. „Wir sind verpflichtet, die Arbeitsverhältnisse dieser Mitglieder tariflich abzusichern und positiv zu gestalten“, schreibe der Vorstand der Gewerkschaft dazu. Man wolle dies nicht allein dem Gesetzgeber überlassen.

Weitere Forderungen

Der DGB Sachsen hingegen befürworte die Reformen. „Grundsätzlich halten wir diesen Vorstoß für richtig“, zitiert das Blatt die Vorsitzende Iris Kloppich. Die geplanten Regulierungen seien aber nicht ausreichend. Kloppich fordert unter anderem eine kürzere Höchstüberlassungsdauer sowie Equal Pay ab der ersten Einsatzstunde. (ML)