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Starten Sie jetzt mit dem iGZ in der Zeitarbeit durch!

Sie möchten Mitglied werden?

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im iGZ, dem stärksten Arbeitgeberverband für die Zeitarbeit. Ihr Antrag und damit die Entscheidung für die iGZ-Mitgliedschaft ist sicher die beste Wahl für Ihr Unternehmen! 

Mit der nachfolgenden Beitrittserklärung werden Sie schnell und unkompliziert Mitglied im iGZ. Füllen Sie dazu das Beitrittsformular bis zum Ende aus und laden Sie zum Schluss Ihre Gründungsunterlagen (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) und Ihre gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hoch.

Noch keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Wir bieten Ihnen schon vor der Mitgliedschaft Unterstützung an. Stellen Sie auch dann schon den Antrag auf eine iGZ-Mitgliedschaft, in dem Sie dieses Formular ausfüllen. Wir unterstützen Sie dann mit den notwendigen Vertragsmustern, die Sie für die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis benötigen.

Noch ein Hinweis: Ihr ordentlicher Beitritt wird erst gültig, wenn Sie nach dem Erhalt Ihre Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bei uns einreichen. Bis zu dem Zeitpunkt fallen auch noch keine Mitgliedsbeiträge an.

Weitere Information zu den Beiträgen finden Sie in der Beitragsordnung. Bitte beachten Sie auch die iGZ-Satzung

    Firma

    Mitglied


    Niederlassungen

    Niederlassung {{niederlassungen_index}}


    Geschäftsführer


    Folgende Infos möchte ich vom iGZ zukünftig erhalten:



    Primärer Kontakt

    Geschäftführer

    Folgende Infos soll der Primäre Kontakt zukünftig vom iGZ erhalten:



    Arbeitnehmerüberlassung


    Unbedingt Datumsformat beachten: TT.MM.YYYY

    Unbedingt Datumsformat beachten: TT.MM.YYYY

    Mitgliedschaftsbeginn


    Zahlart *

    SEPA-Lastschriftmandat *


    Unbedingt Datumsformat beachten: TT.MM.YYYY

    Hinweise

    • Das SEPA-Lastschriftmandat kann für wiederkehrende Beitrags-Zahlungen verwendet werden.
    • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Forderungen werden frühestens zum Fälligkeitstermin eingezogen (Siehe Beitragsrechnung). Aus technischen Gründen kann der Einzug auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei einer Rückbuchung eines eingezogenen Betrages das SEPA-Lastschriftmandat automatisch erlischt und Rücklastschriftgebühren anfallen können.
    • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
    • Falls Sie nur ein Leerformular haben möchten, finden Sie es HIER

    Gebühren

    • Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates fallen keine Gebühren an

    Unterlagen

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    SEPA-Lastschriftmandat *


    Unbedingt Datumsformat beachten: TT.MM.YYYY

    Hinweise

    • Das SEPA-Lastschriftmandat kann für wiederkehrende Beitrags-Zahlungen verwendet werden.
    • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Forderungen werden frühestens zum Fälligkeitstermin eingezogen (Siehe Beitragsrechnung). Aus technischen Gründen kann der Einzug auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei einer Rückbuchung eines eingezogenen Betrages das SEPA-Lastschriftmandat automatisch erlischt und Rücklastschriftgebühren anfallen können.
    • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
    • Falls Sie nur ein Leerformular haben möchten, finden Sie es HIER

    Gebühren

    • Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates fallen keine Gebühren an

    Unterlagen

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Wir benötigen Ihre Zustimmung *


    Mitgliedschaft auf iGZ-Website veröffentlichen

    Nein

    Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung *

    Max. 5 MB. Erlaubte Dateitypen: .pdf

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis *

    Max. 5 MB. Erlaubte Dateitypen: .pdf



    Verbandssatzung und Beitragsordnung

    07.04.2022

    Beitragsordnung

    Ihre Ansprechpartner

    Isabell Schröder

    Mitgliederservice | Personal

    Telefon: 0251 32262-138
    E-Mail: mitgliederservice@ig-zeitarbeit.de

    Ulla Bußmann

    Zentrale | Mitgliederservice

    Telefon: 0251 32262-131
    E-Mail: bussmann@ig-zeitarbeit.de