iGZ-Verbandsjurist kritisiert BAG-Entscheidung

Rund 35 Teilnehmer folgten der Einladung von Joachim Scharrmann, Regionalkreisleiter für Bochum des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und iGZ-Regionalkreisleiter Thomas Altmann (Duisburg), um sich über die neuen Anpassungen des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) zu informieren.

Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über das TV BZ ME brannte dem iGZ-Juristen Sebastian Reinert besonders unter den Nägeln. Ihm war es wichtig, die dadurch aufkommenden Fragen der Teilnehmer ausführlich zu beantworten. Hierbei lag der Themenschwerpunkt auf der Klassifizierung der Wirtschaftszweige. „Die Plausibilitätskontrolle ist hier ganz wichtig. Sie sind darauf angewiesen, dass das Kundenunternehmen wahre Aussagen zur Branchenzugehörigkeit macht“, betonte Reinert.

Kritik am Urteil

„Was nicht passt, wird passend gemacht“, kommentierte er die Entscheidung des BAG zur Anpassung des TV BZ ME. Der iGZ-Jurist bezeichnete diese Entscheidung als fragwürdig. „Das BAG legt das Pony-Pack extrem weit aus.“ Beim Pony-Pack handele es sich um die Komplettierung der Motor-Getriebe-Einheit und der anschließenden Zusammenfügung aller Teile: Nach Auffassung des BAG sei der Katalog des TV BZ ME damit bereits erfüllt und es handele sich nicht nur um bloße „Unterstützung“.

Infopaket

Auf Basis dieser neuen Rechtsprechung arbeite das iGZ-Rechtsreferat aktuell daran, ein umfangreiches Informationspaket zusammenzustellen. „Wir erarbeiten einheitliche Handlungsempfehlungen an Sie, unsere Mitglieder“, betonte Reinert.

Diskussion beim Imbiss

Nach dem offiziellen Treffen lud iGZ-Regionalkreisleiter Scharmann zum gemeinsamen Imbiss ein. Auch hier wurde weiter angeregt über die Neuerungen diskutiert und Reinert beantwortete weitere rechtliche Fragen der iGZ-Mitglieder. (SB)