iGZ und BAP protestieren gemeinsam

Zum Jahreswechsel endete die Übergangsfrist für den Einsatz von Zeitarbeitskräften in Wohneinrichtungen. Seitdem darf sogenanntes einrichtungsfremdes Personal nur noch zeitlich begrenzt in Ausnahmesituationen eingesetzt werden. Eine Ausnahmesituation ist laut Verordnung dann gegeben, wenn der Personalengpass nicht absehbar und unvermeidlich war. Ein Einsatz von Zeitarbeitskräften in Urlaubszeiten ist also nicht mehr möglich. Zudem muss der Zeitarbeitseinsatz umgehend beendet werden, wenn wieder Stammpersonal zur Verfügung steht.

Paragraph streichen

iGZ und BAP fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Streichung des entsprechenden Paragraphen, der weder mit der Hamburger Verfassung, noch mit dem Grundgesetz oder der Zeitarbeitsrichtlinie der EU zu vereinbaren sei. Die Zeitarbeit sei gerade in der Pflege eine wichtige personalwirtschaftliche Flexibilitätsergänzung. (ML)

 

Die vollständige gemeinsame Erklärung von iGZ und BAP steht im Anhang zum Download.