iGZ-Tarifkommission beschließt nun Tarifverträge
Bislang verabschiedete die iGZ-Mitgliederversammlung die Tarifverträge. Jetzt wurde Paragraph 15 in einer Neufassung zur Tarifkommission eingefügt – die weiteren Satzungspunkte verschieben sich nach hinten. Künftig wird nicht mehr die Mitgliederversammlung über den Abschluss eines Tarifvertrages abstimmen (Paragraph 11 e), sondern es wird eine Tarifkommission gewählt.
Vielzahl von Abschlüssen
Grund: Zusätzlich zu den Tarifverträgen mit der DGB-Tarifgemeinschaft werden künftig aufgrund der tarif- und branchenpolitischen Rahmenbedingungen ergänzende Tarifverträge mit einzelnen DGB-Mitgliedsgewerkschaften zu verhandeln und abzuschließen sein. Die Vielzahl der Abschlüsse würde es bei gegenwärtiger Satzungslage notwendig machen, Mitgliederversammlungen mehrmals pro Jahr einzuberufen. Das würde unter anderem auch die tarifpolitische Flexibilität des iGZ im Einzelfall behindern. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die Resonanz bei der Mitgliedschaft im Falle von kurz nacheinander stattfindenden Mitgliederversammlungen sinkt und die Abstimmung über Tarifabschlüsse in der Hand einer kleinen Zahl von Anwesenden liegt.
Verpflichtende Wahl
Die verpflichtende Wahl der Mitglieder der Tarifkommission durch die Mitgliederversammlung und die kurze Amtsdauer der Tarifkommissionsmitglieder (zwei Jahre) stellt den Einfluss der iGZ-Mitgliedschaft auf die Tarifpolitik des iGZ sicher. Diskutiert wurden zudem sechs Änderungsanträge des iGZ-Mitglieds Georg Meller zur inhaltlichen Ausgestaltung der Tarifkommission. Vier Vorschläge wurden davon angenommen. (WLI)