iGZ-Stellungnahme zu Gesetzentwurf

Der iGZ lehnt einen Missbrauch der Zeitarbeit über den beschriebenen Drehtüreffekt entschieden ab und hat aus diesem Grunde bereits mit dem Tarifpartner, der DGB - Tarifge-meinschaft Zeitarbeit, eine Anti-Missbrauchsklausel tarifvertraglich im April 2010 vereinbart. Der iGZ unterstützt deshalb, dass der Gesetzgeber eine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch in der Zeitarbeit ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufnimmt, weil auf diese Weise "Insellösungen" durch Verwendung von Verbands- oder Haustarifverträgen ausgeschlossen werden, die keine solche Einschränkung vorsehen.


Tarifautonomie


Außerdem begrüßen wir die Beibehaltung der Gleichbehandlungs-Tariföffnungsklausel im AÜG, weil dies auch in der Zeitarbeitsbranche die Tarifautonomie stärkt sowie branchen-gerechtere Lösungen als ein undifferenziertes "Equal - Pay / Treatment - Gebot" eröffnet und eine dynamische Weiterentwicklung der tariflichen Regeln beinhaltet.


Der komplette Text steht im Anhang zum Download.