iGZ möchte ein "Happy End"...

Das "Tarif-Märchen" aus dem BMAS:

Es war einmal eine Ministerin, die vor ihren Spiegel trat, sich darin beschaute und sprach: „Spieglein, Spieglein an der Wand, was macht die Zeitarbeit in diesem Land?“ Und der Spiegel antwortete: „Liebe Frau Ministerin, hier ist es gut, aber hinter den französischen Bergen ist es tausendmal besser als hier. Die haben viel mehr Gesetze als Ihr.“ Dies hörte die Ministerin gar nicht gern und wies ihre Beamten an: „Fix! Baut mir ein Gesetz!“ Da half kein Zittern und kein Keifen: Die Tarifhoheit muss weichen – nach 12 Monaten ist sie futsch! Wir wünschen der Zeitarbeit einen guten Rutsch. 

„Hilfe, Ministerin, das ist doch Tarifzensur“, protestierte nicht nur die Zeitarbeitsbranche betroffen im Chor. Doch die Ministerin will noch ein Gesetzestor. Nur die tarifgebundenen Einsatzbranchen dürfen eine Abweichung von den 18 Monaten vornehmen, ließ sie vertreten. Auch hier rieben sich viele Zeitarbeitsunternehmen verwundert die Augen: „Wir sind doch die Arbeitgeber – warum darf unsere Branche dies nicht mit unseren Sozialpartnern tariflich regeln?“ 

Und wenn die Politik in den weiteren Beratungen kein Stoppsignal setzt, leben die abwegigen Pläne aus dem BMAS noch lange und richten auf dem Arbeitsmarkt nichts Gutes an… 

Damit dieses „Tarif-Märchen“ doch noch gut ausgeht, müssen aus Sicht des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) vor allem folgende Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Zeitarbeits-Regulierung dringend beachtet werden: 

  • Die tarifautonom ausgehandelten Branchenzuschlagstarifverträge dürfen nicht nach zwölf Monaten obsolet werden. 
  • Es muss auch der Zeitarbeitsbranche und nicht nur den Einsatzbranchen ermöglicht werden, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge abzuweichen. 
  • Wir brauchen zusätzlich auch Übergangsfristen für die neuen Entgeltregelungen und nicht nur für die Überlassungshöchstdauer.