iGZ-Mittelstandsbarometer im Bundestag zitiert
In seiner Rede verwies der CSU-Politiker auf die Übernahmequote in Höhe von knapp 35 Prozent, die bei ausgebildeten Fachkräften sogar bis zu 70 Prozent betrage – diesen Arbeitnehmern werde mit dem Verbotsantrag die Tür in die Arbeitswelt zugeschlagen.
"Einfältiger Antrag"
Mit ihrem Antrag stand die Partei Die Linke allein: Dr. Heinrich Kolb, FDP, bescheinigte den Linken Einfältigkeit, und auch Beate Müller-Gemmeke (Die Grünen) zeigte sich „irritiert“. „Wir wollen die Zeitarbeit nicht abschaffen“, stellte sie für ihre Partei fest. Nichts desto trotz forderte sie eine schärfere gesetzliche Regulierung der Zeitarbeitsbranche, der Peter Weiß, CDU, mit dem Hinweis auf die derzeit laufenden Tarifverhandlungen widersprach.
Verbot ist verfassungswidrig
Gitta Connemann (CDU) erinnerte die Partei Die Linke daran, dass die Tarifautonomie ein Grundrecht sei und das Bundesverfassungsgericht bereits 1967 ein Verbot der Zeitarbeit als verfassungswidrig eingestuft habe. Außerdem verstoße ein Verbot der Zeitarbeit auch gegen geltendes EU-Recht. Johannes Vogel, FDP, ärgerte sich darüber, dass die Linke mit falschen Fakten argumentiere.
Tarifpartner schützen
Zeitarbeit sei eine Branche, die den Arbeitnehmern den Einstieg aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt ermögliche – 65 Prozent der Zeitarbeitnehmer seien vorher arbeitslos gewesen. Mit Blick auf den Verbotsantrag stellte Vogel fest, hier müssten die Tarifpartner vor politischen Aktionismus geschützt werden. Der Antrag wurde abschließend an die Ausschüsse verwiesen. (WLI) (Bundestags-Mediathek, 09.03.´12)