iGZ legt formale Programmbeschwerde ein

Der iGZ hat formal Programmbeschwerde gegen die am 8. Januar ausgestrahlte Sendung "nachgezoomt" bei der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrats eingelegt. "Der Beitrag verstößt gleich mehrfach gegen die Programmgrundsätze des ZDF und verletzt reihenweise Grundsätze journalistischen Arbeitens", erklärt iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker die Beweggründe des formalen Protests. Gemeinsam mit iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz hat er die Beschwerde unter anderem damit begründet, dass der Beitrag "eine freie Meinungs- und Urteilsbildung durch einseitige, unvollständige btw. nicht wahrheitsgetreue und unsachliche Darstellung" verhindert.

Zudem beklagt der iGZ in seinem Schreiben, dass durch die Darstellung Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in der Zeitarbeit pauschal diffamiert werden – was die Frage aufwerfe, inwieweit die Menschenwürde der zahlreichen Arbeitgeber, auf die die pauschalen Vorurteile des Beitrags nicht zutreffen, gewahrt bleibt. Letztlich sei die Ausgewogenheit im Gesamtprogramm ebenfalls nicht erkennbar, da dem iGZ jedenfalls kein Beitrag des ZDF bekannt sei, mit dem die arbeitsmarktpolitischen Integrationsleistungen und die vielen positiven Beispiele, die in angemessener Weise darzustellen der Redaktion ausdrücklich angeboten wurden, nicht oder nur in einer kurzen „Feigenblatt“-Sequenz, wie beim Ursprungsbeitrag, eingebunden worden sind.

Stolz und Speker weisen in ihrer Beschwerde auf einen weiteren Punkt hin: Die Redaktion hat den Beitrag nach der erfolgten Tarifeinigung in der Zeitarbeitsbranche noch einmal umgeschrieben. Offensichtlich sollte der schwelende Tarifkonflikt als Skandal gegenüber der Arbeitgeberseite thematisiert werden. Die Tarifeinigung jedoch war den Beitragsmachern keine Silbe mehr wert. Insofern kommen die beiden iGZ-Vertreter zu dem Schluss: "Es ist schwer verständlich, wieso eine Tarifsteigerung in diesem Zusammenhang keine Erwähnung finden sollte, es sei denn, das angestrebte Ziel der weiteren negativen Darstellung der Branche würde dadurch konterkariert."

Ein weiterer Punkt: In dem Beitrag wird erwähnt, dass ein Zeitarbeitnehmer nach seinem Jobverlust nur noch ein Jobangebot (außerhalb der Zeitarbeit) für 9,87 € erhalten habe. Dafür wolle er aber nicht arbeiten, denn als Zeitarbeitnehmer habe er 13 € pro Stunde verdient. "Den nötigen und auf der Hand liegenden Rückschluss, dass einfache Tätigkeiten in der Zeitarbeit mitunter besser entlohnt werden als in anderen Wirtschaftsbranchen, zieht der Beitrag allerdings nicht", beklagen Speker und Stolz.

Die Beschwerde im Wortlaut gibt es hier zum Nachlesen.