iGZ-Landeskongress Nord 2013
Denn die Branche habe für politische Forderungen immer eine vernünftige, tarifliche Lösung gefunden. Mit dem jüngst abgeschlossenen Tarifvertragswerk hätten die Sozialpartner ein weiteres Zeichen gesetzt. „Die darin vereinbarte Lohnuntergrenze von 8,50 Euro macht die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn für uns obsolet“, schickte er nach Berlin.
BA-Prüfungen
Die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundesagentur für Arbeit (BA) stellten Gerd Worm, BA Nürnberg, und Timo Gietemann, BA-Prüfdienst Hannover, vor. Die BA kümmere sich um die Erteilung bzw. Entziehung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, der Zoll könne Verstöße sanktionieren. „Im vergangenen Jahr fanden rund 3.000 Prüfungen statt“, berichtete Gietemann. 67 Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung wurden widerrufen. „Hier gehören jedoch auch die Widerrufe aufgrund von Insolvenzen zu“, betonte Gietemann.
Werkverträge
Den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen arbeitete Dr. Oliver Bertram, Taylor-Wessing, heraus. „Ein ganz wesentlicher Faktor ist die Weisungsbefugnis“, erklärte er anhand von Beispielen. Denn weisungsbefugt ist einzig der Arbeitgeber der Werkvertragskräfte, nicht aber der Schichtleiter im Einsatzbetrieb. Ein großer Unterschied ergibt sich zudem in der Haftungsfrage. Denn bei einem Werkvertrag ist der Auftragnehmer für den gesamten Erfolg des Projekts verantwortlich, nicht nur für das Überlassen der Mitarbeiter.
Gewerkschaftliches Versagen
„Die IG Metall gibt damit ihr eigenes Versagen bekannt“, kommentierte Prof. Dr. Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, eine jüngst bekanntgewordene IG Metall-Studie. Statistisch sei der Anteil der Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie seit 1996 konstant rückläufig. Aus der IG Metall-Studie gehe jedoch hervor, dass nur zwei von drei Beschäftigten in der Metallindustrie Stammbeschäftigte seien. Werkverträge seien eine stetig zunehmende Vertragsform. „Wenn diese Zahl stimmt, dann frage ich mich doch, was die Betriebsräte dort eigentlich machen“, wetterte der Arbeitsmarktexperte. Auch sei ihm nicht erklärlich, wie Gewerkschaften bei einem Zeitarbeitsanteil von zwei Prozent an allen Erwerbstätigen auf eine Prekarisierung der gesamten Arbeitswelt schließen könnten.
Industrie 4.0
Das Internet revolutioniert nicht nur das Privatleben der modernen Gesellschaft, sondern auch die Arbeitswelt. Prof. Dr. Hartmut F. Binner, Binner Akademie, analysierte, welche Auswirkungen die Veränderungen der Industrie 4.0 haben werden und wie Unternehmer darauf reagieren müssen. „Das Homeoffice wird einer der wichtigsten Arbeitsplätze der Zukunft werden“, prophezeite er. Das Smartphone mache es möglich.
Auswirkungen der Bundestagswahl
Welche Folgen die Koalitionsverhandlungen auf die Zeitarbeitsbranche haben könnte, darüber diskutierten im Anschluss MdL Thomas Schremmer (GRÜNE), MdL Karl-Heinz Bley (CDU), Hartmut Tölle (DGB), Alexander Walter (Personalleiter Arnold Jäger Holding) und Angelo Wehrli (iGZ-Landesbeauftragter Hamburg) unter der Leitung von iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. (zum separaten Artikel)
Rasenmäherlösung
„Das wäre eine Rasenmäherlösung“, kritisierte iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer eine mögliche Befristung der Überlassungsdauer im Rahmen eines Koalitionsvertrages. „Was passiert mit Projekten, die langfristiger sind als die gesetzliche Überlassungsdauer erlaubt?“, fragte er in den Saal. Hier würden Arbeitnehmer geschützt, wo sie möglicherweise gar nicht geschützt werden wollen. Welche Auswirkungen weitere gesetzliche Regelungen auf die Zeitarbeitsbranche hätten, erläuterte es in seinem abschließenden Vortrag. (ML)