iGZ-Kongress aus der Praxis für die Praxis
Um „Fit in die Zukunft!“ gehen zu können, bot der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zum Auftakt seines Landeskongresses Mitte in Wiesbaden unter diesem Motto drei mal drei Foren an. Neun Referenten beleuchteten die vielen Aspekte moderner Zeitarbeit.
Die zahlreichen juristischen Facetten des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs etwa stellte iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen vor. Zu unterscheiden, so Dreßen, sei dabei zwischen dem Bundesurlaubsgesetz, dem iGZ-Manteltarifvertrag und weiteren Regelungen in den Sozialgesetzen.
Wartezeit
„Voraussetzung für den Urlaubsanspruch ist alleine das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses – auch bei Ruhen dessen. Dazu gehören auch Berufsausbildungs-, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“, erläuterte der Referent. Allerdings bestehe eine Wartezeit von sechs Monaten, bis die Ansprüche geltend gemacht werden können.
Langzeiterkrankte
Unter anderem thematisierte er auch die Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten: „Diese Urlaubsansprüche verfallen, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr oder Übertragungszeitraum wieder arbeitsfähig wird und den Urlaub dennoch nicht nimmt“, erläuterte Dreßen. Das gelte 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, also automatisch zum 31.03. des übernächsten Jahres.
Urlaubsgeld
Zum Thema Urlaubsgeld stellte der Jurist abschließend fest, dass gegenüber einem gekündigten Mitarbeiter kein Rückzahlungsanspruch bestehe. Dreßen: „Der Mitarbeiter erhält für 2015 ein Urlaubsgeld in Höhe von 150 Euro. Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.07.2015 gekündigt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht – wenn überhaupt – nur beim Weihnachtsgeld.“
Positives Marketing
Wie Zeitarbeitsunternehmen positiv im Gedächtnis bleiben erläuterte Dr. Jenny Rohlmann, Leiterin des iGZ-Referats Marketing, ihren Zuhörern. Die Referentin berichtete, zunächst müsse man sich vier Fragen stellen: Bei wem soll das Unternehmen überhaupt positiv im Gedächtnis bleiben? Was bietet es an? In welcher Form ist die Konkurrenz aktiv? Und wie viel soll in das Werbebudget investiert werden? Wichtig seien unter anderem eine gute Zielgruppenbeziehung und die stete Präsenz – allerdings ohne aufdringlich zu sein.
Wiederholungen
„Der Kunde lernt durch Wiederholungen, am besten mit positiv-emotional aufgeladene Botschaften“, empfahl Rohlmann. Eine gute Vertriebsstrategie sei dabei allemal besser als blanker Aktionismus. „Es gibt zahlreiche Möglichkeiten mit Abwechslung zu werben, ohne zu nerven“, gab die Referentin dem Forum mit auf den Weg.
Software
„Das Software-Komplett-Paket für Personaldienstleister: Warum gute Software für den Erfolg von Personaldienstleistern entscheidend ist“, erklärte Klaus Quandt, Landwehr Computer und Software GmbH. Martin Uhlig, Nachfolgekontor GmbH, thematisierte die „Nachfolge, Unternehmensverkauf: Was sind Faktoren zur Steigerung des Verkaufspreises?“. Thomas Biermann, Datev eG, beschäftigte sich mit „GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung)“.
Zeitarbeit der Zukunft
Über Zeitarbeit 2020 – Online-Vernetzung und Flexibilität in Echtzeit sprach Bernd Seremet, Fapool.de. Claudia Simons, Hays Temp GmbH, referierte zum Titel „Personalentwicklung in der Zeitarbeit ist wichtig – der iGZ hilft“. "Die digitale Personalakte – zukunftsfähige Prozesse für die Zeitarbeit" stellte Florian Körber, tutum GmbH, vor. „Mehr Bewerber, mehr Umsatz, weniger Kosten durch intelligentes Multiposting von Stellenanzeigen“ lautete schließlich das Thema von Tim Klappert, GermanPersonnel e-search GmbH. (WLI)