iGZ informierte seine Mitgliedsunternehmen

Voraussetzungen, Bedeutung und Folgen einer Lohnangleichung waren jetzt Thema einer Informationsreihe, die der iGZ seinen Mitgliedsunternehmen anbot. iGZ-Verbandsjuristin Ass. Jur. Cordula Glatthaar bereiste in drei Tagen Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Konstanz und Ulm, um die Mitgliedsfirmen direkt vor Ort zu informieren - mit sehr großer Resonanz. Die Juristin erläuterte nicht nur den Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Bedeutung, sondern stellte auch mögliche Modelle zur Realisierung einer Lohnangleichung vor.

Besserstellungsvereinbarungen

Fest stehe, so Cordula Glatthaar, dass bereits jetzt schon in vielen Fällen Besserstellungsvereinbarungen getroffen werden. In diesem Zusammenhang erklärte sie, wie solcherlei Vereinbarungen in eine vertragliche Form gegossen werden können. Zur Thematik fügte sie ergänzend hinzu, dass das jetzt regelmäßig vierteljährlich durchgeführte iGZ-Mittelstandsbarometer schon nach der ersten Umfragewelle eine eindeutige Tendenz in der Entlohnung gezeigt habe – rund zwei Drittel der iGZ-Mitgliedsunternehmen entlohnen ihre Zeitarbeitnehmerschaft übertariflich.

Zeitarbeit bleibt attraktiv

Zeitarbeit bleibe, so Cordula Glatthaar, auch bei tarifvertraglich oder vertraglich geregelter Lohangleichung für Kundenunternehmen attraktiv: Laut aktueller Umfrage der Universität Bayreuth wurden Flexibilität und Beschäftigungsrisiko als wichtigste Gründe für Zeitarbeit genannt. „Lohnkostensenkung rangiert im Ranking auf den unteren Plätzen“, betonte die Verbandsjuristin. Und: Zeitarbeit sei als Instrument für die deutsche Wirtschaft alternativlos, denn der Flexibilisierungsaspekt bleibe unverändert ebenso wichtig, wie der kurzfristiger Einsatz und die kurzfristige Abbestellung der Zeitarbeitnehmer. (WLI)

Der Vortrag steht im Anhang zum Download.