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iGZ-DGB-Tarifvertrag tritt in Kraft

Für Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), steht damit fest: „Die tariflichen Regelungen und die gesetzliche Grundlage ergänzen sich ausreichend, es besteht kein weiterer Regulierungsbedarf.“ Aus Berlin erreichen den Arbeitgeberverband mit Sitz in Münster jedoch immer wieder andere Stimmen.

Streikproblematik

So geht die SPD unter anderem mit der Forderung in die Koalitionsgespräche, Zeitarbeitskräfte dürften nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. „Sehen wir genauso“, stimmt Stolz zu und verweist auf die neue Streikklausel im Tarifwerk. „Mitarbeiter werden […] nicht in Betrieben […] eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden“, heißt es dort. „Das gilt auch für Mitarbeiter, die bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme in dem Betrieb eingesetzt wurden.“

Equal-Pay-Lösung

Ebenso hätten die Tarifvertragspartner schon lange eine Lösung für die Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft herbeigeführt. Über diesen Punkt hatten Gewerkschaft und Arbeitnehmerseite viel diskutiert. Doch seit Mitte letzten Jahres ist auch dieses Kriegsbeil begraben. „Branchenzuschlags-Tarifverträge“, nennt Stolz die Lösung des Equal-Pay-Streits und versteht nicht, warum die SPD diesen Punkt trotzdem noch in ihrem Forderungskatalog für die Koalitionsverhandlungen aufführt.

Tarifautonomie funktioniert

„Probleme löst man am besten, indem sich die Streitpartner an einen Tisch setzen und mit Sachverstand branchenspezifische Lösung erarbeiten“, ist sich Stolz sicher. Weitere Regulierungen „von oben“, von der Politik, brauche es nicht. Denn mit dem neuen iGZ-DGB-Tarifwerk hätten die Verhandlungspartner wieder einmal bewiesen, dass die Tarifautonomie in der Zeitarbeitsbranche hervorragend funktioniere. (ML)