iGZ-Bundeskongress Karlsruhe 2014

Politik, Wirtschaft, Gesellschaft – „Es wird immer sehr genau hingeschaut“, betonte Ariane Durian während des iGZ-Bundeskongresses in der Karlsruher Stadthalle. Im Prinzip werde aber nur geguckt, was die Zeitarbeitsbranche falsch mache, kritisierte die frisch wiedergewählte iGZ-Bundesvorsitzende und wünschte sich einen neutraleren Blick.

Denn die Branche sei für viele Menschen ein Türöffner. „Zweidrittel unserer Mitarbeiter waren zuvor beschäftigungslos“, erinnerte sie die rund 400 Teilnehmer des Kongresses. Gerade solche Menschen mit Vermittlungshemmnissen würden in der Zeitarbeit einen Einstieg in Arbeit finden. „Die Politik sollte mal darauf schauen, wie viel die Branche insgesamt für die Wirtschaft tut“, wünschte sie sich.

Wie auf dem Basar

Applaus erhielt sie für ihre Schelte an die von der Politik angedachte Höchstüberlassungsdauer. Nachdem die SPD-Fraktion zwölf Monate gefordert hatte, CDU/CSU aber 24 Monate, einigten sich die Parteien während ihrer Koalitionsverhandlungen auf eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. „Das hat etwas mit Basar zu tun, aber nicht mit verantwortungsvoller Wirtschaftspolitik“, machte sie ihrem Unmut Luft.

Personaldienstleistungen ausbauen

Anregungen, wie moderne Zeitarbeitsunternehmen ihr Portfolio ausbauen könnten, gab Prof. Dr. Markus-Oliver Schwaab, Hochschule Pforzheim. „Personalmarketing, Rekrutierung, Flexibilisierung der Arbeitskräfte, soziale Verantwortung, Integration von Migranten und Personalentwicklung“, nannte er in seinem Vortrag „Gute Zeitarbeit – auf dem Weg zum Personaldienstleister“ die sechs zentralen Handlungsfelder.

Weiterbildungspläne in Frankreich

Einen Blick über die Grenze warf Markus Bickar, Bezirksleiter Deutschland der Groupe Crit. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel sind in Frankreich einige Maßnahmen gesetzlich verankert, die der iGZ in Deutschland auf verbandlicher Ebene vorantreibt. Ein Mal jährlich müssen französische Unternehmen beispielsweise einen Weiterbildungsplan erstellen. Außerdem gibt es auch im Nachbarland einen Kompetenzpass, auf den Mitarbeiter allerdings einen gesetzlichen Anspruch haben.

Gesetzlicher Fonds in Österreich

Österreich kennt einen gesetzlichen Sozial- und Weiterbildungsfonds, erläuterte Erich Pichorner, Bundesvorsitzender der Personaldienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich. Dieser unterstütze auch Zeitarbeitskräfte, die sich weiterqualifizieren möchten. Allerdings bekämen auch alle Arbeitnehmer, die von einem Zeitarbeitsunternehmen in die Erwerbslosigkeit wechseln, 200 Euro aus diesem Topf bar auf die Hand, um sich damit fortzubilden. „Und das ist wirklich absoluter Schwachsinn“, ärgerte sich Pichorner über diese seiner Meinung nach fehlgeleitete Motivationspolitik.

 

Podiumsdiskussion

In einem offenen Streitgespräch diskutierten Dr. Hartmut Seifert, ehemaliger Leiter des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Ulrich Walwei, IAB-Vizedirektor, und Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, unter der Moderation von Redakteurin Ute Welty zum Thema „Zeitarbeit – Chance oder Sackgasse?“ (zum ausführlichen Artikel).

Dem Missbrauch den Wind aus den Segeln nehmen

Zum Thema „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ referierte MdB Thomas Strobl, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In seinem Vortrag ging er auch auf die geplanten gesetzlichen Regulierungen von Zeitarbeit und Werkverträgen ein. Beide seien wichtige, flexible Arbeitsmarktinstrumente, doch es habe auch Missbrauch gegeben. „Und dass wir diese Probleme angehen ist deshalb gut, weil wir denen den Wind aus den Segeln nehmen, die diese Instrumente diskreditieren. Das muss auch im Sinne des iGZ sein. Denn gute Zeitarbeit hat Zukunft, nicht unseriöse“, griff er das Motto des iGZ-Bundeskongresses wieder auf.

Zeitarbeit nach dem Regierungswechsel

Die Pläne der neuen Bundesregierung für die Zeitarbeitsbranche bewertete iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer. „Die Höchstüberlassungsdauer könnte europarechtlich ein Problem darstellen“, nannte er ein Beispiel. Einen entsprechenden Vorstoß habe es bereits in Finnland gegeben. Außerdem seien die Equal Pay-Pläne je nach Ausgestaltung ggf. ein Eingriff in die Tarifautonomie, die aber verfassungsrechtlich geschützt sei. (ML)