iGZ bekennt sich zur Charta der Vielfalt
Der iGZ bekennt sich zur Charta der Vielfalt. Bereits vor fünf Jahren hat der Verband die Charta unterzeichnet, deren Ziele auch nach Jahren noch aktuell sind.
Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin. Der iGZ-Bundesvorstand ruft alle Mitgliedsunternehmen des iGZ auf, sich dieser Charta anzuschließen und so ein eindeutiges Signal für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur zu setzen.
Keine Diskriminierung
Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen und Rassismus ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Gerade die Zeitarbeitsbranche bietet diskriminierungsfreie Zugangschancen zum Arbeitsmarkt, weil nur die Leistungen zählen. Insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Zeitarbeit im Vergleich zur Gesamtwirtschaft übrigens deutlich überrepräsentiert sind, können vielfach bestätigen, dass interkulturelle Vielfalt bei den Personaldienstleistern kein Integrationshindernis, sondern gelebte Praxis ist. Weitere Informationen stehen hier.