iGZ arbeitet an der digitalen Zukunft

Bereits knapp 1.500 registrierte Personaldienstleister vermeldete Marcel Speker, iGZ-Leiter Fachbereich Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter, für die neue iGZ-Internetplattform matchtime-personal.de – im Rahmen des digitalen iGZ-Kongresses „PERSONAL.PRAXIS.SÜD.DIGITAL.“ erläuterte er den rund 150 Teilnehmern der Veranstaltung Intention und Ziele dieses neuen Angebots. Unter der Überschrift „12HOCH3“, wurden drei Themen in jeweils zwölf Minuten, auf zwölf Powerpointfolien präsentiert.

Die Plattform schaffe eine weitere Basis für das Zusammenkommen von Zeitarbeitsunternehmen und deren Kundenfirmen. Wer sich registriere, könne sich – aus Sicht der Personaldienstleister – sein Kundenunternehmen regionalisiert aussuchen. Die Zeitarbeitsfirma habe also die Wahl. Kunden stellen also, so Speker, gezielt ihre Suche nach Mitarbeitern ein, die für den individuellen Einsatz in deren Unternehmen benötigt werden. Wer also entsprechend Mitarbeiter im Portfolio habe, könne dann auf die Suche entsprechend mit einem Angebot reagieren.

Weiterentwicklung

Damit werden laut Speker neben dem Aufbau von wirtschaftlichen Netzwerken auch innovative Synergieefekte geschaffen. Weiterer Vorteil: Die Nutzung der Plattform sei kostenlos. In Aussicht stellte er einen elektronischen Vertragsschluss und einen eventuellen Rechtcheck durch die Juristen – das künftige Procedere müsse durch Vorstandsschlüsse definiert werden, Ideen gebe es schon jede Menge.

iGZ-DGB-Tarifvertragswerk

Die weitreichenden Folgen des jüngsten Tarifabschlusses der Zeitarbeitsbranche mit den DGB-Gewerkschaften stellte Olaf Dreßen, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, auf seinen zwölf Folien vor. Neben den Anhebungen in den Entgeltgruppen und einer Neustrukturierung der Entgeltgruppe 2 in 2a und 2b habe es auch Neuerungen im Entgeltrahmentarifvertrag und im Manteltarifvertrag geben, betonte Dreßen. Beim Arbeitszeitkonto, so Dreßen, dürfen die Grenzwerte von maximal 150 Plusstunden und 105 Minusstunden nicht überschritten werden. Das Arbeitszeitkonto müsse spätestens am Ende des Kalenderjahres ausgeglichen werden. Mit dem Betriebsrat könne aber auch ein anderer Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten vereinbart werden. Sei der Zeitausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich, könne er in den nächsten Ausgleichszeitraum mit maximal 130 Stunden erfolgen.

Zuschläge

Bei Mehrarbeits- und Nachtschichtzuschlägen seien geleistete Arbeitsstunden ab 173,33 Stunden mehrarbeitszuschlagspflichtig. Die Nachtzuschläge belaufen sich nun auf ein Plus von 25 Prozent. Der Urlaubsanspruch rechne sich ab 1. Januar 2021 entsprechend der Betriebszugehörigkeit im ersten Jahr auf 25 Tage, im zweiten Jahr auf 27 und ab dem vierten Jahr auf 30 Tage. Zu guter Letzt seien auch die Jahressonderzahlungen erhöht worden.

Digitale Seminare boomen

Eine Zunahme von 30,05 Prozent im Bereich digitaler Seminare bilanzierte Christian Bloom, iGZ-Leiter Fachbereich Bildung und Personal/Qualifizierung. Mit Blick auf die Coronakrise verwies er darauf, jetzt gelte es, die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Präsenzseminare sollten aber auf jeden Fall auch weiter realisiert werden, denn es gebe viele Inhalte, die besser direkt vor Ort vermittelt werden könnten.

Rundumpaket

Als Beispiel für das neue E-Learning-Angebot des iGZ nannte er das Online-Seminar „Die Grundlagen des iGZ-DGB-Tarifwerks“. Interessierte können sich laut Bloom nun auch stationär vom PC oder von unterwegs über mobile Endgeräte ins Seminar einloggen. Das bestehende Angebot sei dazu komplett überarbeitet. Die Themengebiete sollen laut Referatsleiter weiter ausgebaut werden. Am Ende stehe das ein Rundumkomplettpaket aus Online- und Präsenzseminaren, E-Learning sowie die Ergänzung durch Podcasts und Lernvideos. (WLI)