IG Metall erklärt Tarifverhandlungen zum TV BZ ME für gescheitert
Die IG Metall hat die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) für gescheitert erklärt. Mit der iGZ-Mitgliederinfo 10/2023 hatte der iGZ bereits über die Kündigung des TV BZ ME durch die IG Metall zum 30.06.2023 informiert. Hintergrund ist die Forderung der IG Metall nach Vereinbarung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro.
Die VGZ-Verhandlungsführer erklären hierzu:
„Die IG Metall hat einseitig die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Aus unserer Sicht sind die Tarifverhandlungen jedoch nicht gescheitert – im Gegenteil: Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit der IG Metall nach Lösungen in dieser tarifpolitischen Frage suchen.“
Keine Nachwirkung
Mit der Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen erhöht die IG Metall den tarifpolitischen Druck, denn sie bewirkt, sofern es nicht doch noch zu einer Tarifeinigung kommt, dass der TV BZ ME zum Kündigungstermin 30.06.2023 ausläuft, ohne über diesen Zeitpunkt hinaus eine sogenannte „Nachwirkung“ zu entfalten. Ab dem 01.07.2023 würde dann für den Bereich der Metall- und Elektroindustrie kein Branchenzuschlagstarifvertrag im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mehr bestehen, der ein längeres Abweichen als neun Monate vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz in Bezug auf das Arbeitsentgelt (Equal Pay) ermöglicht. Mitarbeiter, die ab 01.07.2023 bereits neun Monate oder länger bei einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie im Einsatz sind, hätten dann Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer im Kundenbetrieb (Equal Pay).
Verhandlungen werden fortgesetzt
Die Tarifverhandlungen zum TV BZ ME werden in den kommenden Tagen fortgesetzt. Weitere Hintergrundinformationen zu der Forderung sind auf der Internetpräsenz der IG Metall veröffentlicht.
Über die Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen zum TV BZ ME wird der iGZ wir erneut informieren.
Gleichzeitig informiert der iGZ darüber, dass die IGBCE die mit dem iGZ abgeschlossenen Tarifverträge
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)
jeweils zum 30. September 2023 gekündigt hat.
In dem Tarifverhandlungsergebnis vom 13. Januar 2023 wurde ein Sonderkündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vereinbart, von der die IGBCE nunmehr Gebrauch gemacht hat.