Hoher Regulierungsgrad verursacht Fehler

Die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS), die über die Einhaltung der Regeln des iGZ-Ethikkodexes wacht, hat sich in der Zeitarbeitsbranche längst als allgemein anerkanntes Instrument zur Regelung des Miteinanders von Zeitarbeitskräften, -unternehmen und Kundenbetrieben etabliert – Grund genug für das Fachmagazin „Personalwirtschaft“, in seiner jüngsten Ausgabe ein Interview mit Torsten Oelmann, einem der drei Ansprechpartner der KuSS, zu führen.

Darin analysiert Oelmann unter anderem die Anfragenstruktur: „Zu 90 Prozent kommen die Anfragen von Zeitarbeitnehmern. Die anderen zehn Prozent verteilen sich auf die Zeitarbeitgeber und das entleihende Unter­nehmen. Die überwiegende Anzahl der Anliegen von externen Mitarbeitern betrifft das Thema Entlohnung. Sie haben Fragen zur Entgeltgruppe, zu Urlaubs- und Krank­heitsgeld, Feiertagsentlohnung, Zuschlä­gen wie Fahrgeld, Branchentarifzuschlägen und ihrer Deckelung und anderem", zählt er auf.

Neue Regelung

"Im Moment boomt das Thema Entgeltfort­zahlung bei Urlaub und Krankheit, da es im Tarifvertrag eine neue Regelung gibt, die für Laien nicht einfach zu verstehen ist.“ Zudem wollte Redakteurin Christiane Siemann wissen, welche Fälle erfolgreich gelöste werden können.

Individuelle Fehler

Der Experte verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass häufig falsch abgerechnet werde: „Dabei handelt es sich nicht um systema­tische Falschabrechnungen, sondern um individuelle Fehler eines Mitarbeiters. Ein klassisches Thema ist die Lohnabrech­nung von Feiertagen mit der falschen Stun­denanzahl, also mit sieben statt mit acht Stunden, wenn der Arbeitnehmer in den vergangenen Wochen täglich acht Stun­den gearbeitet hat. In diesen Fällen ist dem Ansprechpartner beim Dienstleister oft nicht genau klar, wie die Systematik der Feiertagsabrechnung funktioniert“, erläutert Oelmann.

Vielzahl von Regeln

Die Frage darauf nach zu geringer interner Schulung kann der Fachmann verneinen: „Vor dem Hinter­grund von gut 2800 iGZ-Mitgliedsunternehmen liegt die Quote bei rund einem Prozent und bezieht sich letztlich auf eine große Anzahl von Arbeitsverträgen. Wir können nur spekulieren, warum ein Feh­ler gemacht wurde. Die Viel­zahl von Regeln in Beschäftigungsverhält­nissen der Zeitarbeit und deren häufige Änderungen überfordern manche Unter­nehmen. An diesem Punkt bringen wir unsere Fachkenntnisse ein und helfen mit, unbeabsichtigte Fehler zu korrigieren“, verweist Oelmann abschließend auf den extrem hohen Regulierungsgrad in der Zeitarbeitsbranche. (WLI)