Höherer Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk

Am Freitag, 1. August 2014, tritt die "Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Überlassungen in Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks erhöhte Mindestlöhne zu beachten.

Ungelernte Arbeitnehmer erhalten bundeseinheitlich 9,90 Euro. Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) liegt der Mindestlohn im Tarifgebiet West bei 12,50 Euro und im Tarifgebiet Ost bei 10,50 Euro. Für Berlin gilt eine Sonderregelung, der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer beträgt dort 12,30 Euro.

Erneute Erhöhung

Die Mindestlöhne erhöhen sich erneut am 1. Mai 2015. Die "Achte Arbeitsbedingungenverordnung im Maler- und Lackiererhandwerk" ist nicht mehr nur ein Jahr gültig, sondern findet bis zum 30. April 2017 Anwendung. Eine aktuelle Übersicht über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne sowie Arbeitshilfen und Rechtsverordnungen steht unter "Mindestlöhne".

Die Verordnung steht im Anhang zum Download.