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Höhere Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk

In Berlin beträgt der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer zukünftig 12,30 Euro. Die Mindestlöhne für ungelernte Arbeitnehmer bleiben sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost unverändert bei 9,90 Euro.

Verordnung erwartet

Für die Zeitarbeit gilt: Diese erhöhten Mindestlöhne sind erst dann verbindlich, wenn eine aktuelle Rechtsgrundlage vorliegt. Die derzeit noch gültige 7. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk tritt am 30. April 2014 außer Kraft. Eine 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk wird zeitnah erwartet. Allerdings ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht einmal der Entwurf einer Folgeverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Stellungnahmefrist

Da auf die Bekanntmachung des Verordnungsentwurfs grundsätzlich noch eine Stellungnahmefrist von 3 Wochen folgt, ist nicht davon auszugehen, dass der erhöhte Mindestlohn bei Einsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung direkt ab dem 1. Mai 2014 verbindlich ist.