Höchstüberlassungsdauer und Schriftformerfordernis aussetzen
Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender und Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, haben sich mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. Sie fordern sowohl die Höchstüberlassungsdauer als auch das Schriftformerfordernis auszusetzen, zumindest befristet und in systemkritischen Bereichen.
Der Koalitionsausschuss habe zurecht darauf hingewiesen, dass in der aktuellen Krise besonders darauf geachtet werden müsse, „Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetz und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.“
Fachkräfte werden in Krisenzeiten dringend gebraucht
In Zeiten von Corona hätten kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen vor allem finanzielle Sorgen, und Fachkräfte würden in der Pflege dringend gebraucht. Deshalb mache es absolut keinen Sinn, passende Kräfte nach 18 Monaten aufgrund der Höchstüberlassungsdauer wieder wegzuschicken, heißt es in dem Schreiben. Auch wenig Sinn mache das Schriftformerfordernis, das besagt, dass vor Antritt des Einsatzes im Kundenunternehmen der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag handschriftlich unterschrieben vorliegen muss. Da reiche die Textform in einer flexiblen Arbeitswelt von heute und minimiere zudem die Gefahr, das Coronavirus zu übertragen. (KM)