Höchstüberlassungsdauer "nur gewürfelt"
Weitere Fortschritte in der Diskussion über den Referentenentwurf seien nun abzuwarten, so Dreßen weiter.
Kein Wahlkampf-Thema
Eventuell werde die Diskussion über den Entwurf auch erst wieder später entfacht. Falls früher grünes Licht signalisiert werden sollte, gebe es bis zur endgültigen Umsetzung noch Übergangsfristen. Das Gesetz solle voraussichtlich zum 1.1.2017 in Kraft treten.
Koalitionsvertrag verletzt
Vorgelegt worden sei der Entwurf ein erstes Mal am 16. November 2015. Kurze Zeit später habe sich die Kanzlerin beim BDA-Arbeitgebertag unter Hinweis auf eine Überschreitung des Koalitionsvertrags von diesem ersten Entwurf distanziert. Aus Sicht des Rechtsanwalts waren die darin geforderten 18 Monate Höchstüberlassungsdauer ohnehin „nur gewürfelt“.
Neue Wege der Rekrutierung
Aufmunternde Worte fand Nicole Stockter, Talentschuppen, zum Thema „Mitarbeitergewinnung“. Sie unterschied zwischen der kostenintensiven, klassischen Rekrutierung über Anzeigenschaltungen nach dem „Gießkannenprinzip“ und der kostenlosen Mitarbeitergewinnung über soziale Medien wie facebook, twitter und Xing. „Erst wenn sie wissen, wer ihr neuer Mitarbeiter ist, können sie ihn auch gezielt ansprechen“, ermunterte Stockter die Zuhörer, sich in den Foren gezielt umzuschauen. Eine weitere Möglichkeit zur Mitarbeitergewinnung sei die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ über WhatsApp. (BR)