„Höchstüberlassungsdauer führt zu Entgeltverlust“
Die Wiedereinführung der Höchstüberlassungsdauer im Bereich der Zeitarbeit werde entgegen der Versprechen der Politik oft nicht zu Übernahmen durch die Kundenbetriebe, sondern zu Abmeldungen und Entgeltverlust der Arbeitnehmer führen, erklärt Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen.
Der gestiegene administrative Aufwand für die Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden durch die Verschärfung der Konkretisierungspflicht fördern ebenso wenig den Beschäftigungsaufbau, wie die völlig überzogenen Strafen bei schon kleinsten Verstößen. Ausgerechnet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das viele Antworten auf die Rahmenbedingungen der Zukunft geben könne, wurde überreguliert, betont Kramer.
Novellierung des Arbeitszeitgesetzes
Anstatt das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verkrusten, müsse das Arbeitszeitgesetz novelliert werden. Bereits heute verstoße jedes Unternehmen gegen dieses Gesetz. Bei der Entstehung des Gesetzes gab es schlicht noch keine Laptops, Tablets und Smartphones, die es ihren Nutzern ermöglichen, zeitlich und räumlich autark zu arbeiten.
Große Herausforderungen
Der Wandel der Arbeitswelt werde sich, laut Kramer, in den kommenden Jahren erneut deutlich beschleunigen. Digitalisierung, Internet der Dinge, denkende Fabriken und künstliche Intelligenz stellen den Arbeitsmarkt 4.0 vor große Herausforderungen. Der Arbeitsmarkt werde flexibler, sodass der Gesetzgeber gut beraten wäre, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen und Leitplanken zu setzen für „Flexicurity“, also Flexibilität und Sicherheit. Tatsächlich wurden die Deregulierungen des Arbeitsmarktes der Agenda 2010 nahezu komplett durch die großen Koalitionen im Bund zurückgedreht.
Besondere Verantwortung
Kramer plädiert für eine Arbeitsmarktagenda 2030. Er fordert die Überprüfung aller bestehenden und zukünftigen Gesetze, ob sie Beschäftigung fördern oder behindern und ob sie den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Hier komme unserer Landesregierung eine besondere Verantwortung zu. Die Stimme NRWs und insbesondere des Ruhrgebiets müsse in Berlin wieder das Gewicht bekommen, welches dem wirtschaftsstärksten und bevölkerungsreichsten Bundesland zustehe. Denn sonst werden die richtigen und wichtigen Deregulierungen, welche insbesondere durch die beiden Entfesselungspakete der Landesregierung angeschoben wurden, verpuffen.
Sozialpartnerschaft als Grundvoraussetzung
Politik muss im Arbeitsmarkt 4.0 nicht jeden Einzelfall regulieren, sondern den Rahmen setzen, fordert Kramer. Die Regelungsbedarfe der Zukunft werden vielschichtiger werden, deren Lösung noch stärker als heute den Sozialpartnern obliegen werde. Die Bedeutung der kollektiven betrieblichen Mitbestimmung werde eher zu- als abnehmen. Auch wenn es nicht jedem im Arbeitgeberlager gefallen wird: Tarifflucht und OT-Mitgliedschaften seien nicht die richtige Antwort für den Arbeitsmarkt 4.0. Wer vom Gesetzgeber die verfassungsrechtlich verankerte Beinfreiheit in der Tarifautonomie fordere, dürfe sich nicht gleichzeitig aus der Verantwortung stehlen. Sozialpartnerschaft sei eine Grundvoraussetzung für Vollbeschäftigung.
Ruhrgebiet als Musterregion
Außerdem müsse Vollbeschäftigung neben dem Wirtschaftswachstum ein gleichrangiges Ziel sein. Die Menschen müssen vom Erfolg und vom Wohlstand des digital generierten Wachstums profitieren. Nur wenn heute die richtigen Weichen gestellt werden, könne NRW und insbesondere das Ruhrgebiet zur Musterregion für die vernetzte und digitalisierte (Industrie)Produktion werden. Mit Flächen, klugen Köpfen, unserer Erfahrung im Strukturwandel und der Malochermentalität der Menschen haben wir die besten Voraussetzungen, so Kramer. (SB)