Heil spricht sich für Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit aus

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will offenbar nun doch das Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche über den 31. März hinaus verlängern. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) äußerte der Minister: „Der furchtbare Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat auch massive Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft.“ Deshalb wolle er diese Unterstützung nun der Zeitarbeit ebenfalls wieder zugänglich machen, „denn in dieser Situation kämpfen wir mit der Kurzarbeit um jeden Arbeitsplatz.“

Ihm sei es wichtig, dass die Politik den Beschäftigten und den Unternehmen in dieser Krise zur Seite stehen. Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit war bislang das wesentliche Instrument zur Rettung von Arbeitsplätzen vor allem auch in der Zeitarbeitsbranche in der Coronapandemie.

Unermüdlicher Einsatz

„Der unermüdliche iGZ-Einsatz, insbesondere auch von unserem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Kramer, hat sich gelohnt“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Nachricht. Der iGZ hatte sich immer wieder intensiv dafür eingesetzt, das Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche zu gewähren, was dann in der Vergangenheit mehrfach realisiert wurde. Mit der neuen Ampel-Koalition wurde die Branche erstmals ab 31. März per Mehrheitsbeschluss zunächst davon ausgeschlossen.

Sozialbeiträge

Die Ampel-Koalition wolle nun mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den deutschen Arbeitsmarkt ein weiteres Instrument in Sachen Kurzarbeit erhalten: Die Bundesregierung solle, so RND, auch über den 31. März hinaus eine Erstattung der Sozialbeiträge, die von Arbeitgebern getragen werden müssen, verfügen können.

Rechtsverordnung

Die Bundesregierung werde demnach ermächtigt, für den Fall „außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt" durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, eine vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, einzuführen, heißt es in einer Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium für einen Antrag der Ampel-Fraktionen, über die die RND- Zeitungen berichten.

Ermächtigung bis 30. September

Diese Ermächtigung solle demnach bis zum 30. September 2022 gelten. Wenn sie verabschiedet werde, bedeute das allerdings nicht, dass die Bundesregierung sie auf jeden Fall einsetze. Die Erstattung der Sozialbeiträge bleibe dann aber im Instrumentenkasten möglicher politischer Maßnahmen. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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