HDE: Tariflicher Mindestlohn im Handel
Der HDE erwartet, dass die Verhandlungen bis zum Frühjahr 2011 erfolgreich abgeschlossen werden. Dann soll es eine für alle Unternehmen des Einzelhandels verbindliche, von den Sozialpartnern festgelegte Lohnuntergrenze geben. Ein gesetzlicher Mindestlohn sei im Einzelhandel weder jetzt noch in Zukunft notwendig. Gewerkschaft und Arbeitgeber sorgen gemeinsam für eine faire, angemessene Entgeltstruktur. Dazu gehören auch von den Sozialpartnern in den Bundesländern vereinbarte tarifliche Basisentgelte und bald auch für alle ein verbindlicher tariflicher Mindestlohn. Bereits heute gibt es im Einzelhandel tarifliche Mindestlöhne, die je nach Bundesland zwischen sieben Euro und 8,50 Euro liegen. Mehr als zwei Drittel aller Einzelhandelsmitarbeiter, sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte, werden nach Tarifvertrag bezahlt. Damit haben die tariflichen Mindestlöhne einen hohen Verbindlichkeitsgrad für die Branche. Ein Großteil der Einzelhandelsunternehmen ist tarifgebunden. Dazu gehören nicht nur die großen Unternehmen der Branche, sondern auch die meisten mittelständischen Filialisten sowie viele kleine Händler. Die Tarifverträge dienen darüber hinaus auch den kleinen mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, die nicht tarifgebunden sind, als Richtschnur. Diese entlohnen ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder sogar höher. Im Einzelhandel sind etwa 2,9 Millionen Menschen beschäftigt, davon 1,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Cirka 930.000 Mitarbeiter sind geringfügig Beschäftigte.