Grundzüge der Zeitarbeit erläutert

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) lebt von dem Engagement seiner Mitglieder, insbesondere der ehrenamtlichen Funktionsträger. Sie leisten die Aufklärungsarbeit direkt vor Ort in den Regionen – wie jetzt Birgit Brown, iGZ-Regionalkreisleiterin Rheinland-Pfalz Mitte.

In ihrem Regionalkreis besuchte sie die Umschüler einer Weiterbildungsakademie, die gerade in der Findungsphase sind. „In Zeiten der beruflichen Neuorientierung kommen natürlich viele Fragen zur Jobsuche auf“, zeigt Brown Verständnis. In einem Kurzvortrag stellte sie deshalb die wesentlichen Merkmale der Zeitarbeitsbranche vor und beantwortete anschließend die vielen individuellen Fragen der Teilnehmer.

Tarifvertrag für jeden abrufbar

Brown verdeutlichte, dass die Zeitarbeit eigentlich „ein Job wie fast jeder andere auch ist“. Die Zeitarbeitskräfte bekämen einen regulären Arbeitsvertrag, es gelte der gesetzliche Kündigungsschutz und zudem das umfassende iGZ-DGB-Tarifvertragswerk. „Damit sind alle wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Entlohnung, Zuschläge, Urlaub und vieles weitere fair geregelt“, betonte Brown. Der iGZ-DGB-Tarifvertrag sei für jeden auf der Interseitseite des iGZ einsehbar.

Branchenzuschläge

Überrascht waren viele Teilnehmer über die Verdienstmöglichkeiten in der Branche. „Schon der Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn“, erklärte Brown. Je nach Tätigkeit gebe es einen Grundlohn von bis zu 21,07 Euro pro Stunde. „Und dann kommen in elf Einsatzbereichen noch Branchenzuschläge hinzu. Die steigen in fünf Stufen – je nach Dauer des Einsatzes.“ (ML)

15.06.2022

Präsentation Birgit Brown