Grundlage zur Arbeitnehmerüberlassung beleuchtet
Im ersten Abschnitt weisen die Autoren darauf hin , dass am 05.12.2008 die Richtlinie 2008/104/EG zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten ist. Sie muss bis spätestens zum 05.12.2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt auf den Schutz der Leiharbeitnehmer und auf die Verbesserung der Qualität der Leiharbeit ab. Im nächsten Abschnitt legen die Autoren dar, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (equal treatment) der Leiharbeitnehmer gegenüber den Arbeitnehmern des Entleihers keine "Erfindung" des europäischen Gesetzgebers ist, sondern auf Erfahrungen aus einzelnen Ländern (u.a. Finnland, Griechenland, Österreich) basiert.
Darstellung
Es folgt eine Darstellung der Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im deutschen Recht. Dabei stellen die Autoren die Regelungen des "Job-AQTIV-Gesetzes" vom 10.12.2001 (BGBl. I 2001 S. 3443) dar und weisen sodann auf die "Hartz-Gesetze" hin. Sie erläutern § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG, 9 Nr. 2 AÜG und arbeiten heraus, dass ein Tarifvertrag Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz vorsehen darf. Im Folgenden skizzieren Düwell und Dahl die Rolle der "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" (CGZP) und erläutern insbesondere die Frage der erforderlichen "Sozialmächtigkeit" der Gewerkschaft (hierzu ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08).
Referentenentwurf
Im nächsten Abschnitt gehen die Autoren auf den Referentenentwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" vom 24.03.2009 ein, mit dem die Arbeitnehmerüberlassungsrichtlinie umgesetzt werden soll. Schließlich befassen sich die Autoren mit den Besonderheiten der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei arbeiten sie heraus, dass die Rechtsprechung z.T. die Ansicht vertritt, dass eine Konzern-Überlassung allein zu dem Zweck der Umgehung der teuren Branchentarifverträge ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges "Scheingeschäft" darstelle (hierzu LAG Kiel, 18.06.2008 - 3 Ta BV 112/08; a.A. LAG Niedersachen , 28.02.2006 - 13 Ta BV 56/05).
Bewertung:
Die Autoren stellen die wesentlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung prägnant dar. Sie verstehen es, den Beitrag praxisorientiert aufzubauen und die maßgebliche Rechtsprechung aufzuarbeiten (RA Dr. Henning Seel).