Grünes Licht für Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Mit der Einführung des Mindestlohnes für die Zeitarbeit in Höhe von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten sollen ausländische Billiglöhne mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai vom deutschen Arbeitsmarkt ferngehalten werden.

Drehtürklausel

Neben der Lohnunterschranke wird damit unter anderem auch die bereits im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerte "Drehtürklausel", realisiert, mit der konzerninterner Missbrauch von Zeitarbeit ausgeschlossen wird. Entlassene oder nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als Zeitarbeiternehmer zu schlechteren Bedingungen in ihrem Unternehmen oder im selben Konzern eingesetzt werden. Solche Zeitarbeitskräfte sind dann wie Stammbeschäftigte zu entlohnen.

EU-Anpassung

Zudem wurde damit das AÜG der EU-Richtlinie zur Zeitarbeit angepasst - unter anderem haben die Zeitarbeitnehmer damit künftig mehr Rechte in den Kundenunternehmen, dürfen dort beispielsweise Gemeinschaftseinrichtungen nutzen und müssen über freie Stellen im Betrieb informiert werden.